Drucksache - DrS/2017/166
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Sonderbedarfszuweisung für GIK-Wege - investiv
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Doris Baum
- Verfasser 1:
- WZV, Jan Lawerentz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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25.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung, Infrastruktur und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Im Haushalt 2018 wird zur Erhaltung und Verbesserung der GIK-Wege eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von €125.000,- für den WZV bereit gestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die GIK-Wege (Gemeindeverbindungswege I. Klasse) reichen beim WZV zurück bis in das Jahr 1956 und stellen somit ein wesentliches Gründungskriterium des WZVs dar. Gleich in den ersten Jahren wurde ein Großteil der GIK-Wege in die Gesamtverantwortung und –bewirtschaftung des WZVs gegeben mit dem Ziel des Ausbaues und der ganzjährigen Unterhaltung.
Mit der allgemeinen Modernisierung und dem zunehmenden Verkehr wurden die GIK-Wege entsprechend wichtiger und trugen zunehmend zum gesamten Verkehrskonzept des Kreises Segeberg bei. Ob, wie es zu Anfang gedacht war, für die Landwirtschaft und den Zwischenortverkehrs, oder wie seit Jahren praktiziert, auch als wichtige Säule des Gesamtverkehrskonzeptes. Mit steigendem Fahrradtourismus in den letzten Jahren tragen viele GIK-Wege auch zum touristischen Erschließen der Region maßgeblich mit bei.
Aufgrund der intensiven Nutzung vieler GIK-Wege, als nicht ausgeschilderte Umleitungsstrecke, ist es zu einem erheblichen Anstieg von Schäden an den seitlichen Fahrbahnbereichen und den Banketten durch sich begegnende Fahrzeuge gekommen. Hieraus resultierte eine deutliche Verschlechterung des Straßenzustandes der Gemeindeverbindungswege. Die Schäden, besonders an der Bankette, müssen aus technischer Sicht zeitnah aufgearbeitet werden, um eine Folgeschädigung des seitlichen Fahrbahnaufbaus zu verhindern. Risssanierungen und die Reparatur von Straßenaufbrüchen sind ebenfalls umgehend durchzuführen.
Gleichzeitig stieg in den vergangenen Jahren die Verkehrsbelastung mit zunehmendem Maße. Insbesondere sind hier die immer größer werdenden landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge zu benennen. An- und Abtransporte durch Biogasanlagen sorgen ebenfalls für eine enorme Fahrbahnbelastungen. Die schweren Fahrzeuge mit den entsprechenden Breitreifen gekoppelt mit hohen Transportgeschwindigkeiten sorgen für eine überaus starke Beanspruchung des Oberbaus und der seitlichen Banketten.
Um das Gesamtbild abzurunden, weisen wir zur Vollständigkeit darauf hin, dass die Wege mittlerweile seit über 50 Jahren existent sind. Aus diesem Grund sind entsprechende Verschleißerscheinungen an vielen Stellen deutlich sichtbar, bis hin zur großflächigen Netz-Rissbildung in der Asphaltdeckschicht, die vielfach aus defektem oder fehlendem Unterbau herrühren.
Aufgrund der in den letzten Jahren drastisch gestiegenen Bankettschäden (Umleitungsverkehr, Fahrzeugbreiten, etc.), welche sich in absehbarer Zeit nicht minimieren werden, stellen wir den Antrag auf Sonderbedarfszuweisung in Höhe von €125.000,- für das Kalenderjahr 2018. Diese Mittel sollen zur Erhaltung und Verbesserung der kommunalen GIK-Wege verwendet werden.
Um den maximalen Effekt für den langfristigen Erhalt der GIK-Bausubstanz zu erhalten, haben wir uns für den investiven Ausbau mit Rasengittersteinen in besonders gefährdeten Bereichen entschieden. Wie bereits dargestellt, sind an den GIK-Wegen überproportional hohe Bankettschäden zu verzeichnen. Streckenweiser Ausbau mit Rasengittersteinen zeigt gute Erfolge, um auch langfristig die Fahrbahn zu erhalten. Hier werden in kritischen Bereichen (Kurven, Ein- und Ausfahrten, etc.) Rasengittersteine in Beton verlegt, um eine dauerhafte Befestigung der Bankette in Teilbereichen zu erreichen, welche den aktuellen Belastungen standhält. Dies erhöht nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt zur langfristigen Erhaltung des gesamten Weges und Wegeaufbaus bei (siehe Bild / Anlage 1).
Diese Maßnahme wird auf die lfd. 257 km GIK-Wege kreisweit entsprechend der Dringlichkeit verteilt. In der Anlage 2 finden Sie die von uns vorgesehene Mittelplanung mit einer 3 jährigen Vorschau (Planzahlen). Für das Jahr 2018 haben wir bereits einen Maßnahmenplan erarbeitet. Dort finden Sie die Zahlen der geplanten Ausbaulängen nach GIK-Wegen (Anlage 3). Für das entsprechende Folgejahr wird der Maßnahmenplan mit 6 Monaten Vorlauf erstellt.
Anzumerken bleibt, dass die Umsetzung maßgeblich von der wirtschaftlichen Beteiligung der jeweiligen Gemeinde abhängt. Gemäß GIK-Richtlinie (§ 4 – Ausbau / Anlage 4) übernimmt die betroffene Gemeinde bei Ausbaumaßnahmen 40% der anfallenden Kosten. Sollte eine Gemeinde nicht in der Lage sein sich wirtschaftlich zu beteiligen, rückt das nächste Projekt nach.
Folgende jährliche Zuweisungen erhält der WZV als Straßenbaulastträger für die GIK-Wege nach §15 Abs. 1 FAG vom Land Schleswig-Holstein:
Unter dem Aktenzeichen (AZ.: 63.00 T / GIK) erhält der WZV als Baulastträger €227.919,80 für das Haushaltsjahr 2017. Die Zuweisung ist für Unterhaltung und Ausbaumaßnahmen der 256,746 km GIK-Wege.
Ausbaubudget:
Das Gesamtausbaubudget setzt sich zusammen aus der jährlichen Zuweisung gem. § 15 Abs. 1 FAG in Höhe von 120.239,70 € und einer 40%igen Beteiligung (siehe GIK-Richtlinie §4) seitens der entsprechenden Gemeinde in Höhe von 80.159,80 € für die jeweilige Ausbaumaßnahme.
Unterhaltungsbudget:
Das Gesamtunterhaltungsbudget setzt sich zusammen aus der jährlichen Zuweisung gem. § 15 Abs. 1 FAG in Höhe von 107.680.10 € und der Umlage (siehe GIK-Richtlinie §5) von derzeit €1.800.- je lfd. Kilometer (ab 2018 = €2.200,-) die von der entsprechenden Gemeinde zugesteuert wird.
Zur Gesamtübersicht dient die Anlage No. 5.
Zuweisung vom Kreis Segeberg:
Bis zum Jahr 2009 hat der Wege-Zweckverband vom Kreis Segeberg für die Unterhaltungsarbeiten an GIK-Wegen eine Zuweisung in Höhe von 50.000 Euro erhalten.
Bedingt durch die oben genannten Gründe ist mittlerweile ein erhöhter Unterhaltungsaufwand bei den Gemeindeverbindungswegen zu betreiben, um einen weiteren Verfall der Straßen zu entschleunigen. Die beantragte investive Sonderbedarfszuweisung wird aufgrund des Ausbaus des Bankettbereiches den Unterhaltungsaufwand in diesem Bereich mittelfristig minimieren, welches sich wiederum positiv auf andere Unterhaltungsmaßnahmen auswirkt.
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die möglichen Finanzmittel allen Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreisgebiet zugutekommt. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gern einen Nachweis unserer Leistungen zur Verfügung.
Für weitere Fragen und Erörterungen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Jan Lawerentz
Bereichsleiter
Kommunale Dienste
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 125.000 € im Haushalt 2018 |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 541 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 7812100000 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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20 kB
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3
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(wie Dokument)
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81,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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52,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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13,9 kB
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