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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/148

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anbei erhalten Sie den Schlüsselkennzahlenbericht zum Stichtag 30.06.zur Kenntnis.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

In den Ausschüssen müssten die Toleranzen bei jeder Kennzahl überprüft werden. Im Wesentlichen hängt es damit zusammen, dass sich das Ergebnisniveau im Vergleich zum Vorjahr verändert haben kann oder grundsätzliche Anpassungen in den Kennzahlen vorgenommen worden sind.

 

Beispielsweise hat die Integration der ISE in die Kreisverwaltung den „Schuldenstand investiv“ grundlegend erhöht. Die dazugehörige Toleranzgrenze von 25 Mio. € aus der Zeit vor der Wiedereingliederung gilt jedoch immer noch fort und sollte angepasst worden.

 

Auch wurde im Bereich der sozialen Sicherung zu dem Ziel „Hilfen sollen auf familien-unterstützende und ergänzende Hilfen ausgerichtet sein“ die Kennzahl angepasst. Die bisherige Kennzahl zum Gesamtaufwand stationärer zu ambulanten/teilstationären Hilfen wurde ersetzt durch den Anteil ambulanter/teilstationärer Hilfen an Gesamt-kosten aller Hilfen zur Erziehung. Dieses Datum ist besser geeignet, eine Aussage zum Anteil der ambulanten/teilstationären Hilfen vornehmen zu lassen. Eine Toleranzgrenze wurde noch nicht festgelegt.

 

 

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Anlagen

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