Drucksache - DrS/2017/157
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von zwei im Stellenplan 2017 mit Sperrvermerk versehenen Stellen für die Heimaufsicht (Nr. 0.1221.039 und 01221.040)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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11.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der OVG-Ausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss beschließt, den Sperrvermerk zur Besetzung der im Stellenplan 2017 vorgesehenen zwei zusätzlichen Stellen Nr. 0.1221.039 und 0.121.040 (Verwaltungskraft/Pflegefachkraft) im Fachdienst 32.00, Heimaufsicht, aufzuheben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Stellenplan 2017 wurden für die Heimaufsicht zwei zusätzliche Stellen (Verwaltungskraft/ Pflegefachkraft) im Bereich des Fachdienstes 32.00 vorgesehen. Die Stellen wurden durch Beschluss des Kreistages mit einem Sperrvermerk versehen.
Im Aufgabengebiet „Heimaufsicht“ hat durch den Fachdienst Personal und Organisation im ersten Halbjahr 2017 eine Organisationsuntersuchung stattgefunden. Diese umfasste eine Stellenbemessungsuntersuchung, bei der durch tägliche Arbeitsaufzeichnungen und qualifizierte Schätzungen der zeitliche Bedarf für die Bearbeitung der einzelnen in der Heimaufsicht bestehenden Aufgaben ermittelt wurde. Dies gilt sowohl für den Bereich der Verwaltungskräfte als auch für die Tätigkeit der Pflegefachkräfte.
Nach Auswertung der ermittelten Zahlen liegt nunmehr das Ergebnis der Stellenbemessung vor. Die Stellenbemessung hat ergeben, dass der Bedarf für die beiden im Stellenplan 2017 vorgesehenen zusätzlichen Vollzeitstellen besteht. Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung werden im Detail verwaltungsintern derzeit diskutiert und werden im OVG-Ausschuss, wenn gewünscht, von Seiten der Verwaltung gern erläutert.
Aus organisatorischer Sicht wird zur regionalen Abdeckung und zur Gewährleistung einer gegenseitigen Vertretung im pflegefachlichen Bereich empfohlen, dass eine der beiden Stellen für die Unterstützung des pflegefachlichen Bereichs und die zweite der beiden Stellen für die Verstärkung des Verwaltungsbereiches genutzt wird.
Für eine Umsetzung zur Ausschreibung der Stellen bedarf es der Freigabe des Sperrvermerkes.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5011000000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.2 Sicherstellung Qualität in der Pflege | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
x | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
