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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Land Schleswig-Holstein veröffentlichte am 23.05.2017 (Amtsblatt SH 2017, 967) mit Wirkung ab 01.04.2017 „Ergänzende Förderbestimmungen zum Erlass zur Förderung von Familienzentren  -  Fördermittel zur Unterstützung des Schwerpunktes der Integration“.

 

Damit werden den Familienzentren im Land EUR 2.000.000,00 zur Förderung der Integration von Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund im Sozialraum zur Verfügung gestellt. Für den Kreis Segeberg stehen EUR  196.016,00 zur Verfügung, diese Mittel sind bereits vom Land eingegangen. Der Kreis behält sich für seine Verwaltungstätigkeit davon erlassgemäß 1% zurück, so dass zur Auszahlung EUR 194.055,68 kommen.

 

Im Kreis Segeberg bestehen derzeit elf Familienzentren, die den Fördervoraussetzungen des o. g Ergänzungserlasses entsprechen, davon werden neun gemäß des Familienzentrumserlasses gefördert(vgl. DrS/2017/008).

 

Die Fördermittel werden, angelehnt an das Vorgehen bei den Familienzentren, wie folgt verteilt:

-          Im Kreis Segeberg werden insg. zehn Integrationszentren gefördert.

-          Je Integrationszentrum werden für das Jahr 2017 maximal EUR 19.405,57 ausgegeben.

-          Die Fördermittel für drei Integrationszentren in Norderstedt werden an die Stadt zur Weiterverteilung in eigener Verantwortung gegeben (Abrechnung gegenüber dem Land erfolgt wieder über den Kreis).

-          Die Verwendungsnachweise der Träger müssen bis 31.03.2018 beim Kreis eingegangen sein.

-          Weiterhin gesucht wird für die Region Henstedt-Ulzburg und Umgebung ein Träger für ein Familien-/Integrationszentrum. Sollte dieser gefunden sein, können sich in den Folgejahren die einzelnen Fördersummen verändern.

 

 

 

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Anlagen

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