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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag überträgt gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) die Befugnis zur Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf den Hauptausschuss

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Den Kreiswahlausschuss bilden nach § 12 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) der Wahlleiter (Landrat) und acht Beisitzerinnen und Beisitzer. Dem Kreiswahlausschuss obliegt

        die Einteilung des Kreisgebietes in 25 Wahlkreise

        die Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung eingereichter Wahlvorschläge und

        die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet. Der Kreiswahlausschuss ist zudem

        Beschwerdeinstanz für die Gemeindewahlen.

 

Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen werden unter Berücksichtigung der Vorschläge der Parteien aus dem Kreis der Wahlberechtigten vom Kreistag gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 kann der Kreistag die Befugnis zur Wahl auf den Hauptausschuss übertragen. Vorausgegangene Wahlen haben gezeigt, dass mehrfach Nachwahlen erforderlich wurden, weil gewählte Mitglieder des Kreiswahlausschusses als Direkt- oder Listenwahlbewerber/innen auf Gemeinde- oder Kreisebene kandidierten, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages wurden oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeindlichen Wahlorgan übernommen hatten und folglich gemäß § 55 GKWG nicht mehr Mitglied des Kreiswahlausschusses ein durften. Aus verwaltungsökonomischen Grünen – insbesondere im Falle erforderlicher Nachwahlen – sollte daher die Übertragung der Befugnis zur Wahl der Beisitzer/innen und der Stellvertreter/innen des Kreiswahlausschusses auf den Hauptausschuss erfolgen.  

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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