Drucksache - DrS/2017/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahlen 2018; hier: Übertragung der Aufgabe auf den Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Carola Pape-Boldt
- Verfasser 1:
- Boldt, Carola
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Den Kreiswahlausschuss bilden nach § 12 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) der Wahlleiter (Landrat) und acht Beisitzerinnen und Beisitzer. Dem Kreiswahlausschuss obliegt
die Einteilung des Kreisgebietes in 25 Wahlkreise
die Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung eingereichter Wahlvorschläge und
die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet. Der Kreiswahlausschuss ist zudem
Beschwerdeinstanz für die Gemeindewahlen.
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen werden unter Berücksichtigung der Vorschläge der Parteien aus dem Kreis der Wahlberechtigten vom Kreistag gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 kann der Kreistag die Befugnis zur Wahl auf den Hauptausschuss übertragen. Vorausgegangene Wahlen haben gezeigt, dass mehrfach Nachwahlen erforderlich wurden, weil gewählte Mitglieder des Kreiswahlausschusses als Direkt- oder Listenwahlbewerber/innen auf Gemeinde- oder Kreisebene kandidierten, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages wurden oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeindlichen Wahlorgan übernommen hatten und folglich gemäß § 55 GKWG nicht mehr Mitglied des Kreiswahlausschusses ein durften. Aus verwaltungsökonomischen Grünen – insbesondere im Falle erforderlicher Nachwahlen – sollte daher die Übertragung der Befugnis zur Wahl der Beisitzer/innen und der Stellvertreter/innen des Kreiswahlausschusses auf den Hauptausschuss erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
