27.06.2017 - 4.11 Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahlen 2018;...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Carola Pape-Boldt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kittler bittet darum, die Beschlussvorlage möge zurückgezogen werden, da durch diese Beschlussfassung die kleinen Fraktionen wegen der Nichtstimmberechtigung im Ausschuss ausgeschlossen und damit benachteiligt würden.
Mit dieser Begründung bittet Herr Kittler den Ausschuss, der Vorlage nicht zuzustimmen.
Der Landrat weist an dieser Stelle die Kritik zurück, jede Fraktion kann an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen, damit ist auch die breite Beteiligung aller Wählergruppen und Parteien gewährleistet.
Antrag
Die Beschlussvorlage mögen zurückgezogen und nicht beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: 1 Ablehnung: 10 Enthaltung: 1
Antrag der Fraktion „Die Linken“
Die Fraktion „Die Linken“ stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: - Ablehnung 11 Enthaltung: 1
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag überträgt gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) die Befugnis zur Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf den Hauptausschuss.