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ALLRIS - Auszug

29.06.2017 - 16 Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahlen 2018;...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kittler stellt dar, der Beschlussvorschlag bedeute, dass kleine Parteien kein Mitspracherecht mehr hätten und damit der Wählerwille missachtet werde. Er empfiehlt daher, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

 

Der Landrat führt aus, laut Gemeindeordnung können auch kleine Parteien Mitglieder in Ausschüsse entsenden, daher sei das Mitspracherecht in jedem Fall gewährleistet.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag überträgt gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) die Befugnis zur Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf den Hauptausschuss

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 41Ablehnung: 4Enthaltung: 2