Drucksache - DrS/2017/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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15.05.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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14.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.06.2017
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Beschlussvorschlag
Der Kreistag beschließt nach Vorberatung durch den Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur/ den Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz / den Hauptausschuss wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Es wird begrüßt, dass die räumliche Steuerung von Windkraftanlagen landesweit im Rahmen der Raumordnungsplanung nach nachvollziehbaren Sachkriterien erfolgt. Anregungen oder Bedenken werden seitens des Kreises Segeberg nicht vorgebracht.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Runderlass vom 23. Juni 2015 (Amtsbl. Schl.-H. S. 772), zuletzt geändert durch Runderlass vom 29. April 2016 (Amtsbl. Schl.-H. S. 424) hat die Landesplanungsbehörde durch Bekanntmachung ihrer allgemeinen Planungsabsichten die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet.
Die Landesregierung hat am 6. Dezember 2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zum Sachthema Windenergie und die Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III zum Sachthema Windenergie sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 27. Dezember 2016 (Amtsbl. Schl-H. S. 1.853) wurde das Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Die räumliche Steuerung von Windkraftanlagen erfolgt nach landesweit einheitlichen Sachkriterien. Der Kriterienkatalog ist als Anlage beigefügt.
Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Kreise, kreisfreien Städte und die weiteren Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit an der Aufstellung der Teilfortschreibung des LEP und der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III beteiligt.
Die Beteiligungsfrist läuft noch bis zum 30.6.2017. Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden liegen bislang noch nicht vor. Sie werden nachgereicht, sobald und soweit sie dem Kreis vorliegen.
Seitens der Fachdienste der Kreisverwaltung wurden keine Anregungen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 zum Sachthema Windenergie vorgebracht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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496,9 kB
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