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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt nach Vorberatung durch den Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur/ den Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz / den Hauptausschuss wie folgt:

 

Die Entwürfe zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung werden zur Kenntnis genommen. Es wird begrüßt, dass die räumliche Steuerung von Windkraftanlagen landesweit im Rahmen der Raumordnungsplanung nach nachvollziehbaren Sachkriterien erfolgt.

 

Auf die Stellungnahme der Verwaltung des Kreises Segeberg als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Regionalplans III wird verwiesen.

 

Darüber hinaus werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Runderlass vom 23. Juni 2015 (Amtsbl. Schl.-H. S. 772), zuletzt geändert durch Runderlass vom 29. April 2016 (Amtsbl. Schl.-H. S. 424) hat die Landesplanungsbehörde durch Bekanntmachung ihrer allgemeinen Planungsabsichten die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet.

Die Landesregierung hat am 6. Dezember 2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zum Sachthema Windenergie und die Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III zum Sachthema Windenergie sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 27. Dezember 2016 (Amtsbl. Schl-H. S. 1.853) wurde das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

 

Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Kreise, kreisfreien Städte und die weiteren Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit an der Aufstellung der Teilfortschreibung des LEP und der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III beteiligt. Der Kreis Segeberg ist dem Planungsraum III zugeordnet. Innerhalb des Kreisgebietes sind 27 Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.856 ha. Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,38 % der Kreisfläche.

 

Die Beteiligungsfrist läuft noch bis zum 30.6.2017. Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden liegen bislang noch nicht vor. Sie werden nachgereicht, sobald und soweit sie dem Kreis vorliegen.

 

Seitens der Kreisverwaltung als Träger öffentlicher Belange werden die in der Anlage dokumentierten fachlichen Anregungen zur Teilaufstellung des Regionalplans III zum Sachthema Windenergie vorgebracht. Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 30.6.2017 können sich aufgrund aktueller Erkenntnisse noch Änderungen oder Ergänzungen ergeben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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