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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gesetz regelt die Tätigkeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten insoweit, dass diese in Gemeinden mit mehr als 15.0000 EinwohnerInnen grundsätzlich in Vollzeit beschäftigt werden müssen.

Weiterhin ist die Widerspruchsfrist der Gleichstellungsbeauftragten auf 10 Arbeitstage festgelegt worden und hat somit eine Angleichung an das Mitbestimmungsgesetz erfahren.

 

 

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Anlagen

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