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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kaufvertrag für das Bürogebäude in der Rosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg wurde nach der Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 der Stadt Segeberg, der in der Stadtvertretersitzung am 13.12.2016 beschlossen wurde, zum Jahreswechsel rechtskräftig. Die Übergabe des Objektes an den Kreis Segeberg erfolgte am 03.01.2017.

Um das Bürogebäude in der Rosenstr. 28 für die zukünftige Nutzung Instand zu setzen und zu modernisieren, wurde im Vorfeld mit den Nutzern der Bedarf abgestimmt. Wesentlich sind hier die Anforderungen – wischbarer, pflegeleichter Bodenbelag im gesamten Objekt, Vorhaltung eines behindertengerechten WCs im Erdgeschoss inkl. der erforderlichen barrierefreien Zuwegung in das Gebäude.

Weiter wurden intern mit dem Fachbereich IV brandschutztechnische Belange geprüft und die Ergebnisse entsprechend in der Planung berücksichtigt.

Auch die Belange aus der Gebäudeunterhaltung hinsichtlich Vorhaltung von Putzmittelräumen je Geschoss und entsprechender Wasserentnahmestellen für das Reinigungspersonal konnten entsprechend raumplanerisch umgesetzt werden.

Durch die Installation des behindertengerechten WCs verfällt der Bestandsschutz hinsichtlich des Trinkwassernetzes gem. Trinkwasserverordnung, daher sind umfangreichere bauliche Maßnahmen erforderlich.

Die Planungen sind abgeschlossen und die Ausschreibung der Bauleistungen  ist weitestgehend erfolgt. Folgende Submissionstermine wurden festgelegt:

15.02.2017: Maurer-, Maler- und Galabauarbeiten

16.02.2017: Tischler- und Trockenbauarbeiten

21.02.2017: Stahlbau-, Bodenbelags- und Fliesenarbeiten

28.02.2017: Elektroarbeiten, Heizung, Lüftung, Sanitär

Als Baubeginn festgelegt wurde der 15.03.2017. Mit der Fertigstellung und dem sich anschließenden Bezug der Liegenschaft ist im Juni/Juli 2017 zu rechnen.

 

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