Bericht der Verwaltung - DrS/2017/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2016/17
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Kerder, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.02.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Kindertagesstättengesetz (KiTaG*) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht einen Bedarfsplan zu erstellen. Hierzu ist jährlich der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu erheben sowie der Bedarf an Plätzen zu ermitteln.
Am 12.11.2015 beschloss der Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg örtliche Bedarfsquoten zum Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren.
Auf Grundlage des hier vorliegenden Bedarfsplans hat die Verwaltung in den vergangenen Wochen mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg Gespräche geführt, um den Ausbaustand der Betreuungsplätze und den Bedarf zu betrachten.
Der Vorliegende Bericht geht erstmals näher auf Aspekte der Betreuung behinderter Kinder sowie Kinder aus Migranten-, bzw. Flüchtlingsfamilien ein.
--------------------------------------------------------------------------------
* Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz – KiTaG) vom 12.12.1991 (GVOBl. S-H S. 651)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
|
