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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2016/274

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Rechtsgrundlagen der Fördermittel:

Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich gemäß §§ 25 (2) und 30 (2) Kitagesetz (KiTaG)  mit unterschiedlichen Förderprogrammen an den Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Gemäß § 26 (2) Finanzausgleichsgesetz (FAG)  i. V. m. dem Erlass vom 17.05.2016[1] stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung erstmals Fördermittel für die zusätzlichen Personalkosten für die Ganztagsbetreuung von Kindern von drei bis sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen für die Zeit von August bis Dezember 2016 zur Verfügung.

Ziel ist es, in Ganztagselementargruppen den Betreuungsschlüssel sukzessiv von 1,5 auf 2,0 Fachkräfte pro 20 Kinder anzuheben.

Dem Kreis Segeberg steht für das Jahr 2016 ein Betrag in Höhe von 1.324.716,01 EUR zur Verfügung.

Förderfähig sind nur Ganztagsregelgruppen (Ganztags- RG), d.h. Regelgruppen mit einer Regelbetreuungszeit von mehr als sieben Betreuungsstunden täglich – ohne Früh- und Spätdienste. Verfügungszeiten werden erlassgerecht in die Berechnung der zusätzlichen Personalkosten mit aufgenommen, führen jedoch nicht zur Erhöhung der tatsächlichen Betreuungszeit.

Gefördert wird jede Aufstockung des Fachkraft-Kind-Schlüssels von 1,6 bis 2,0 für den Zeitraum, in dem die Aufstockung vorgenommen wurde, frühestens jedoch ab August 2016. Um die Vorgabe des Ministeriums zu erfüllen und um die gesamte Mittelzuweisung ausschütten zu können, wird die Förderung für die Zeit ab Aufstockung des Betreuungsschlüssels bis zum 28.02.2017 berechnet und in einer Summe an die Träger ausgezahlt.

 

Berechnung der Förderung:

Anteil der zusätzlichen Betreuungsstunden

               +    20 % Verfügungszeit auf den Anteil der zusätzlichen Betreuungsstunden

                x   Durchschnittsentgelt in Höhe von 3.902,03 EUR (Vollzeit)

               ./.  tägliche Regelarbeitszeit von 7,8 Stunden (Vollzeit)

                x    Anzahl der Betreuungsmonate bis einschl. Febr. 2017

     = Gesamtförderung für eine Ganztags-RG mit erhöhtem Betreuungsschlüssel

 

Mit dem Antrag auf Betriebskostenförderung für 2016 stellten die Träger gleichzeitig den Antrag auf Förderung von zusätzlichen Personalkosten für die Betreuung der Ganztags-RG in der jeweiligen Einrichtung. Sofern in dem Antrag auf Betriebskostenförderung die Angaben über die Höhe des tatsächlichen Betreuungsschlüssels für die jeweilige Ganztagsregelgruppen fehlten, wurde eine zusätzliche Abfrage durch die Verwaltung durchgeführt.

Förderungsgrundsätze:

  • Förderfähig sind nur reine Elementarganztagsgruppen (Ganztagsregelgruppen) mit einer Regelöffnungszeit von mehr als sieben Stunden täglich  - ohne Früh- und Spätdienste. Beträgt die erlaubte Platzzahl der Gruppe gemäß Betriebserlaubnis weniger als 20 Plätze ist grundsätzlich eine Förderung möglich, wird jedoch im Einzelfall geprüft.

 

Im November 2016 wurden die Förderanträge von 60 Kindertageseinrichtungen für 110 Ganztags-Elementargruppen ausgewertet. Das beantragte Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt 1.304.767,27 EUR.

Da im Kreis Segeberg zurzeit ein Mangel an Fachkräften besteht, ist anzunehmen, dass nicht alle geplanten Aufstockungen  tatsächlich umgesetzt werden können.

Für 2016 stehen Fördermittel in Höhe von 1.324.716,01 EUR zur Verfügung, so dass alle beantragten Zuwendungen in voller Höhe bewilligt werden können und lediglich 19.948,74 EUR nicht ausgeschüttet werden können. Sollten die zugewiesenen Mittel der Jahre 2017 bis 2018 nicht ausreichen, hat der Kreis Segeberg eine gerechte Verteilung sicherzustellen, in dem eine prozentuale Förderung der beantragten Zuwendungen bis zur Ausschüttung der gesamten Mittelzuweisung des jeweiligen Jahres erfolgt. Eine Regelung hierzu sieht der Erlass nicht vor.

In den kommenden Jahren ist innerhalb der Kitalandschaft mit einer Aufstockung weiterer Ganztagsgruppen zu rechnen.

Die Mittelzuweisung für die Jahre 2017 und 2018 beläuft sich auf jährlich 2.154.009,76 EUR. Das Sozialministerium stellte in Gesprächen weitere Fördergelder für die kommenden Jahre, eventuell auch über das Jahr 2018 hinaus in Aussicht.

 

 

 


[1] Zuweisungen zur Förderung zusätzlichen Personalkosten für die Ganztagsbetreuung von Kindern von drei bis sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen 2016 und 2018

Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 17.05.2016 -

VIII 342, Amtsblatt für Schl.-H. 2016; Nr. 22, S. 445

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Anlagen

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