Bericht der Verwaltung - DrS/2016/273
Grunddaten
- Betreff:
-
Abgleich Strategische Ziele - Teilplanbeschreibungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Sandra Kind
- Verfasser 1:
- Kind, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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26.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22.05.2014 die Strategischen Ziele des Kreises Segeberg (Anlage 1) beschlossen. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde der Abgleich vorgenommen, ob bzw. inwieweit diese Strategischen Ziele in den jeweiligen Haushalten Berücksichtigung gefunden haben.
Die Strategischen Ziele werden über die Teilplanbeschreibungen in das operative Geschäft der Verwaltung eingebunden. Daher wurden die Fachbereiche und Fachdienste gefragt, ob und ggf. auf welche Art und Weise die Teilpläne einen Bezug zum Strategiepapier enthalten.
Die Ergebnisse für die Haushaltsjahre 2015 (Anlage 2) und 2016 (Anlage 3) geben einen Überblick,
- welche Strategischen Ziele sich in den jeweiligen Teilplänen wiederfinden,
- welchen Maßnahmen im Sinne des Strategischen Zieles für das jeweilige Haushaltsjahr vorgesehen waren und
- in welchem Umfang die Strategischen Ziele insgesamt in dem jeweiligen Haushaltsjahr Beachtung fanden.
Zusammenfassend kann mit Blick auf die beiden Jahre 2015 und 2016 festgestellt werden, dass sich die Kreisverwaltung auf einen an den strategischen Zielen ausgerichteten Weg befindet. Es sind etwa 2/3 aller strategischen Ziele angeführt, zum Teil eher als beiläufige Selbstverständlichkeit, zum Teil als wesentlicher Arbeitsschwerpunkt. Festhalten lässt sich aber auch, dass nicht immer auf die strategischen Ziele in den Teilplanbeschreibungen hingewiesen wird, obwohl sich die Arbeit an ihnen orientiert, z.B. im sozialpädagogischen Bereich oder im Bildungsbereich. Dies ist unterschiedlichen Ursachen geschuldet. Eine Nachbesserung ist besprochen und soll für den Haushalt 2017 erfolgen.
Vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses stellt sich die Frage, wann eine Fortschreibung des Strategiepapiers erfolgen soll.
Einerseits wird ein Anpassungsbedarf für möglich und sinnvoll gehalten, weil eine Vielzahl an Strategischen Zielen bereits einen großen Einfluss auf die operative Arbeit genommen hat. Dabei unterliegt die Frage, ob ein strategisches Ziel erreicht ist, selbstverständlich noch einer politischen Einschätzung.
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die nächste Kommunalwahl in 2018 stattfinden wird. Insofern könnte auch die Auffassung vertreten werden, dass in Anbetracht des eher mittel- bis langfristigen Zeithorizontes für strategische Ziele die Anpassung des Strategiepapiers dem neu gewählten Kreistag ab 2018 überlassen wird. So hat er die Möglichkeit, seine Arbeitsschwerpunkte für die Wahlperiode selbst festzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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99 kB
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