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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die in den Jahren 2017 und 2018 gewährten Landesmittel aus Strukturvertrag soziale Hilfen in Höhe von 181.306,98 EUR p. a. weiterhin für die bisherigen Projektförderungen einzusetzen, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Sozialausschuss hat sich in vorangegangenen Sitzungen intensiv über die grundsätzliche Verteilung der Landesmittel aus dem Strukturvertrag soziale Hilfen (vormals Sozialvertrag II) beraten und beschlossen (DrS/2014/215 1-3 und DrS/2014/148 und DrS/2012/134 1-3). Der Strukturvertrag Soziale Hilfen in Schleswig-Holstein hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Ziel ist zum jetzigen Zeitpunkt, eine mittelfristige Planungssicherheit zu erreichen sowie die weitere Entwicklung ab 01.01.2019 bei weiteren Planungen in die mögliche Weiterentwicklung zu berücksichtigen.

 

Seit Beginn der Laufzeit des Vertrages wurde unter anderem die Streichung der folgenden Projektförderungen ab dem Jahr 2016 beschlossen:

1.      Sozialstation des DRK Henstedt-Ulzburg

2.      Suchtberatung durch das Sozialwerk in Norderstedt

3.      Begegnungsstätten für psychisch Kranke des Landesvereins für Innere Mission an den Standorten Bad Segeberg, Norderstedt und Wahlstedt

 

 

Durch die Einstellung der o.g. Projektförderungen sowie durch Umverteilung innerhalb des Landes Schleswig-Holstein wurden Projektmittel frei. Die frei werdenden Mittel wurden laut der Beschlüsse für Projekte der Dezentralen Psychiatrie im Rahmen von aufsuchender niedrigschwelliger sozialpsychiatrischer Betreuung eingesetzt. Die Zwischenberichte der beiden beauftragten Träger sind in der Anlage beigefügt.

 

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass für die Restlaufzeit des Strukturvertrages zum 31.12.2018 die Mittel in der jetzigen Verteilung weiter eingesetzt werden, soweit die Förderanträge vorliegen und auch die weiteren Voraussetzungen gegeben sind.

Die Verteilung der Mittel stellt sich wie folgt dar:

 

Träger

Angebot

Leistungsbereich

Ort

Summe

Ambulante und Teilstationäre Psychiatrie (ATP)

Begegnungsstätte für psychisch Kranke

Dezentrale Psychiatrie

Kaltenkirchen

24.605,54 EUR

HMW

 

Aufsuchende niedrigschwellige sozialpsychiatrische Betreuung

Dezentrale Psychiatrie

Norderstedt, Henstedt- Ulzburg

12.000,- EUR

Rauhes Haus

Aufsuchende niedrigschwellige sozialpsychiatrische Betreuung

Dezentrale Psychiatrie

Kaltenkirchen, Bad Bramstedt

21.226,44 EUR*

Ambulante und Teilstationäre Suchthilfe (ATS)

Psychosoziale Begleitung Substituierter

Suchtkrankenhilfe

Kreisgebiet

101.475,- EUR

Ambulante und Teilstationäre Suchthilfe (ATS)

Fachstelle Glücksspiel

Suchtkrankenhilfe

Kreisgebiet

22.000,- EUR

Summe

 

 

 

181.306,98

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

       aus Landesmitteln

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 367

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        2.2 und 5.8

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

Es sind Leistungen für Menschen mit psychischen Problemlagen. Durch die Leistungen werden Beratungen für verschiedene Bedarfe der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung abgedeckt.

X

Ja

 

 

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Anlagen

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