Drucksache - DrS/2016/266-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen zum Stellenmehrbedarf der Gleichstellungsstelle (L 16.00)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Josephine Müller
- Verfasser 1:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN beantragt, der Hauptausschuss als zuständiger Fachausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Schaffung einer zusätzlichen halben Stelle
(0,5 Vollzeitstelle) in den Stellenplan 2017 für eine erweiterte Besetzung der Gleichstellungstelle
mit Befristung aufzunehmen zur Vertretungsleistung der Gleichstellungsbeauftragten nach §18 Abs. 1 GstG.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. s. Haushaltsentwurf, Teilplan 1113 – Risiken, s. 197
2. Die Personalrechte einer Gleichstellungsbeauftragten neben anderen KlientInnen zentrierten Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten müssen nach unserem Verständnis Frauen als auch Männern, die in der Kreisverwaltung Segeberg beschäftigt sind, mit einer durchgängigen Verfügbarkeit und größtmöglicher Präsenz einer Gleichstellungsbeauftragten vorgehalten werden.
3. Im Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) vom 13. Dezember 1994 wird geregelt, dass die Gleichstellungsbeauftragte keiner Personalvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte mit Personalangelegenheiten befasst sein darf (§18, Abs. 2 GstG).
Einer Vertretungsregelung ggf. über die betriebliche Personalvertretung wird somit entgegen gesprochen.
4. Die Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst hat darüber hinaus aus einer Sonderstellung das Privileg inne, ohne Einhaltung des Dienstweges an andere Gleichstellungsbeauftragte und an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zu wenden, um sich mit ihnen zu beraten und Informationen auszutauschen.
5. Die GRÜNE Kreistagsfraktion beruft mit diesem Antrag den Hauptausschuss und den Kreistag des Kreises Segeberg, dass diese Rechte (s. Pkt. 2. + 4.) den bestehenden und potenziellen KlientInnen einer Gleichstellungsbeauftragten auch während Krankheitsfällen, evtl. Kur- und Reha-Aufenthalten, Jahresurlauben und Dienstausgleichzeiten der Gleichstellungsbeauftragten durch die Funktion einer erweiterten Stelle in der Gleichstellung für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Segeberg kontinuierlich und mit sofortiger Erreichbarkeit einer solchen in der Kreisverwaltung Segeberg, ohne den Angang eines Dienstweges sicher gestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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348,7 kB
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