Drucksache - DrS/2016/258
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsorgliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Frauenhaus für Flüchtlingsfrauen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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24.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Im Haushalt 2017 des Kreises Segeberg wird vorsorglich ein Betrag in Höhe von 12.000 € bereitgestellt. Dieser Betrag soll zur Finanzierung eines Zuschusses für die Inventarausstattung einer Unterkunft verwendet werden, in der von häuslicher Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen in unmittelbarer Nähe des Frauenhauses in Norderstedt untergebracht werden sollen.
Eine endgültige Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein entsprechender Zuschuss tatsächlich gewährt wird, trifft der Sozialausschuss, nachdem das Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Unterkunft und die Übernahme der Kosten für die Betreuung der Personen entschieden hat.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.11.2016 beantragt das Diakonische Werk Hamburg-West/ Südholstein einen Zuschuss in Höhe von 12.000 € zur Finanzierung der Inventarausstattung einer noch herzurichtenden Unterkunft für von häuslicher Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen und ihre Kinder. Für die Übernahme der Unterkunfts- und der Betreuungskosten ist das Land Schleswig-Holstein zuständig, nicht aber für die Inventarausstattung.
Der Kreis Segeberg hat für den Neubau des Frauenhauses Norderstedt einen Zuschuss in Höhe von 300.000 € bewilligt. Die endgültige Abrechnung wird derzeit vom Land Schleswig-Holstein geprüft. In dem Zuschuss sind Anteile für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen enthalten. Die nun zusätzlich herzurichtende Wohnung ist als zusätzliche Einheit des Frauenhauses zu sehen. Daher sollte auch hierfür ein entsprechender Zuschuss gewährt werden.
Derzeit ist unklar, ob das Land einer Herrichtung der Wohnung als Unterkunft für von häuslicher Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen zustimmt. Daher sollten zunächst nur vorsorglich Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Eine weitergehende Entscheidung sollte erst getroffen werden, wenn die Finanzierung durch das Land geklärt ist.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2017 nicht vorgesehen und müssen über die Änderungsliste zur Verfügung gestellt werden
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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735,9 kB
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