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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss

 

1. genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO die Ausübung des Mandats im „Aufsichtsrat der Hamburg Marketing GmbH“ mit Wirkung ab 01.01.2017 für den Zeitraum 2017 – 2018.

Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen Mittel des

Kreises genehmigt.

 

2. verzichtet zu der Nebentätigkeit gem. 1. auf die Erhebung eines

Nutzungsentgelts von Herrn Landrat Schröder.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.

Nebentätigkeiten des Landrats gem. Nebentätigkeitsverordnung sind solche Gremientätigkeiten, die der Landrat ausübt, ohne dass er hierfür vom Kreis Segeberg entsendet wurde oder die Tätigkeit kraft Amtes ausübt.

Herr Landrat Schröder wurde in der Landrätesitzung der ARGE Hamburg-Randkreise am 08.11.2016 mit dem Mandat im Aufsichtsrat der HMG für den Zeitraum 2017 - 2018 betraut. Gem. § 2 Abs. 1 Verwaltungsabkommen über die Beteiligung  an der HMG i.V.m. § 7 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag HMG entsendet die ARGE Hamburg-Randkreise einen Nord-Vertreter in den Aufsichtsrat der HMG.

 

Gem. § 11 der Nebentätigkeitsverordnung SH ist die Genehmigung von Nebentätigkeiten durch den Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem des Landrats erforderlich.

 

Zu 2.

Gem. Nebentätigkeitsverordnung SH kann der Hauptausschuss gem. den in der Nebentätigkeitsverordnung § 12 (1) näher bezeichneten Ausnahmetatbeständen auf die Einforderung eines Nutzungsentgelts verzichten.

In der Vergangenheit hat der Kreis Segeberg Ausnahmetatbestände als gegeben angesehen

und auf die Erhebung von Nutzungsentgelten von den jeweiligen Landräten verzichtet. Entsprechend ist der obige Beschlussvorschlag ebenfalls formuliert, wobei bei der genannten Nebentätigkeit folgender Ausnahmetatbestand zur Anwendung gelangt:

- Die Tätigkeit für die HMG erfolgt unentgeltlich im Sinne von § 12 (1) Nr. 1 NtVO SH.

 

Für einen Auszug aus der Nebentätigkeitsverordnung wird auf DrS/2016/103 verwiesen.

 

Gem. § 7 (2) b) der Hauptsatzung des Kreises Segeberg ist - im Einklang mit § 23 Nr. 19 der KrO SH - abweichend davon der Hauptausschuss für solche Bestellungen zuständig, die sich auf Gesellschaften beziehen, an denen der Kreis mit weniger als 75% beteiligt ist.

Der Kreis Segeberg ist mit 0,5% am Stammkapital der HMG beteiligt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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