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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2016/246

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Berufsbildungszentrum Norderstedt hat in den letzten Jahren einen stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund höherer Schülerzahlen, u.a. auch durch die Beschulung von Asylbewerbern, zu verzeichnen. Ein aktueller Schulentwicklungsplan liegt allerdings nicht vor. Die räumlichen Erweiterungen basieren auf den Aussagen des BBZ.

 

Als Ausweichräume der Baumaßnahme „Brandschutzsanierung“ wurden zunächst im Jahre 2011 4 Klassencontainer angeschafft und auf den angrenzenden Parkplätzen aufgestellt. Mittlerweile, nach Abschluss der Arbeiten in den Klassenräumen und Verlängerung der zugehörigen Baugenehmigung, sind auch diese Räumlichkeiten dem erhöhten Raumbedarf geschuldet und werden weiter genutzt.

 

Es folgte eine Aufstockung von 2 Klassenräumen in 2014/2015 im eingeschossigen Bereich der Schule an der Nordseite des Gebäudes. Im Anschluss wurde dann die Planung für eine weitere Aufstockung (3/4) an der Südwest-Ecke des Gebäudes aufgenommen. Die Baugenehmigung hierfür wurde erst vor kurzem in der 40. KW 2016 von der Stadt Norderstedt erteilt. Als vorerst letzte realisierte Maßnahme ist das Aufstellen von weiteren Containern mit insgesamt 4 Klassenräumen in den Sommerferien 2016 abgeschlossen worden. Hinzuweisen ist auf die zeitlich begrenzte Baugenehmigung (2 Jahre) für alle bisher aufgestellten Klassencontainer.

 

Weiterhin hat das BBZ den Wunsch einer Aufstockung 5/6 geäußert und die ISE mit der Durchführung beauftragt. Die Machbarkeit wurde erörtert und letztendlich aus wirtschaftlichen Aspekten verworfen. Verwiesen sei an dieser Stelle auf die Landesbauordnung und damit verbunden den Brandschutz, d.h. 1. Und 2. Flucht- und Rettungsweg. Die ersten beiden Aufstockungen lassen sich in unmittelbarer Nähe zu vorhanden Treppenhäusern realisieren bzw. sind bereits realisiert worden. Für die Aufstockung 5/6 müsste ein weiterer Treppenaufgang geschaffen werden, der zudem zusätzlich zu einem Raumverlust im Erdgeschoss führen würde.

 

Als alternative Möglichkeit den wachsenden Raumbedarf zu decken, wurde dann die Möglichkeit eines Neubaus parallel zum ersten Neubau (Fertigstellung ca. 2010) näher untersucht. Dabei wurden auch Aspekte zukünftig geplanter energetischer Sanierungen berücksichtigt. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist nach jetzigem Planungsstand vorgesehen die sogenannte „Wabe“ mit 8 Klassenräumen zurückzubauen. Die Wabe ist das älteste Bauteil der Schule aus dem Jahre 1972. Eine energetische Sanierung ist aufgrund der spezifischen Bauart nicht wirtschaftlich.

 

Eine erste Grobkostenschätzung geht von rund 3,6 Mio Euro brutto aus. Darin enthalten sind Planungskosten in Höhe von ca. 600.000,- Euro für Architekten- und Fachplanungsleistungen wie TGA, Statik, Brandschutz, Gutachten etc.. Gemäß der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), gültig seit April 2016, ist ab 209.000,- Euro netto eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen vorzusehen. Eine Splittung unterschiedlicher Planungsleistungen zur Unterschreitung des Schwellenwertes, z.B. Architekten und TGA-Planungen sieht das VgV nicht vor.

 

Geplant ist vorerst nur die Vergabe der Leistungsphasen I bis IV, also Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Auch hier sind gem. VgV die vollen Baukosten anzusetzen. Ziel ist  u.a. eine belastbare Kostenberechnung gem. DIN 276 aufzustellen, um Planungssicherheit zu bekommen und die notwendigen Mittel einzuwerben. Aktuell stehen 180.000,- Euro für diese Zwecke zur Verfügung.

 

Zusätzlich wurde darüber nachgedacht die Planungen im eigenen Hause durchzuführen. Dafür spricht sicherlich die wesentliche Einsparung von Haushaltsmitteln, dagegen sprechen die personellen Kapazitäten der Immobilienverwaltung. Letztendlich ist man im gemeinsamen Gespräch zu der Erkenntnis gekommen, dass sich eine zeitnahe und umfassende Planung nicht auf dem notwendigen und für eine solche Maßnahme erforderlichen Qualitätsstandard realisieren lässt.

 

Das neue Vergaberecht sieht insgesamt 4 Verfahren zur Auslobung von Planungsleistungen vor, § 15 das Offenes Verfahren, § 16 das „Nicht offene Verfahren“, § 17 ein Verhandlungsverfahren und § 18 den Wettbewerblichen Dialog. Für die geplante Maßnahme ist das Verhandlungsverfahren vorgesehen, ein zweistufiges Verfahren. Zunächst werden die Planungsleistungen europaweit bekannt gemacht, eine beliebige Anzahl von entsprechenden Büros kann sich dann bewerben. Es erfolgt dann anhand einer entsprechenden Bewertungsmatrix eine Auswahl von 3 bis 5 Bietern. Mit diesen Firmen wird dann die 2. Verfahrensstufe, die eigentliche Verhandlung durchgeführt um letztendlich zu einem passenden Planungspartner mit der notwendigen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu gelangen.

 

Da das geschilderte Verfahren sehr umfangreich und zeitaufwendig ist und es zudem auf Kreisebene, auch nach Rücksprache mit dem RPA, keinerlei Erfahrungen mit der Durchführung gibt, wurde in einer gemeinsamen Beratung mit der Rechtsabteilung am 26.10.2016 nach Schilderung aller o.g. Fakten festgelegt, einen externen Dienstleister mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. Es wurde festgelegt mindestens 3 Angebote, über eine solche Beratungs- bzw. Dienstleistung einzuholen.

 

Nach einigen Recherchen wurden zunächst das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH), die Firmen Kubus, GOS mbH, GeKom, demacon und complan (alles kommunale Dienstleister und Beratungsfirmen) kontaktiert. Weiterhin wurden die Architektur- und Projektsteuerungsbüros Witte Projektmanagement, Ingenieurbüro K. Körner und Meding Plan Projekt per E-Mail angeschrieben. Alle potentiellen Partner sind in Schleswig-Holstein und/oder Hamburg ansässig. Ein positiver Rücklauf ist zum jetzigen Zeitpunkt nur von der GM.SH. zu verzeichnen. Ein entsprechendes Angebot folgt. Die Firmen complan Kommunalberatung und Gekom, ebenfalls Kommunalberatung, haben bereits signalisiert, dass sie diese Leistung nicht erbringen können.

 

 

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