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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)   Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
 

b) Der Hauptausschuss empfiehlt,  der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2015 mit der am 22.03.2016 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von  164.599.436,57 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von  25.798.804,58 EUR sowie den Lagebericht.
 

c) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von                 5.364.296,91 EUR

Zuführung zur Allgemeinen Rücklage  3.049.991,29 EUR

Zuführung zur Ergebnisrücklage  2.314.305,62 EUR

 

Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:

Allgemeine Rücklage19.397.597,43 EUR

Ergebnisrücklage  6.401.207,15 EUR

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO legt der Landrat nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. 

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wurde bereits zugesandt. Dieser enthält u. a. auch die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2015 sowie den Lagebericht.

 

 

Unter Ziffer 4.5 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:

 

„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4 zum Erläuterungsteil) dargestellt.

 

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Nach der Ergebnisrechnung 2015 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 5.364.296,91EUR.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag liegt nicht vor.

 

Bei der Aufteilung des Jahresüberschusses in die Bilanzpositionen 1.1 „Allgemeine Rücklage“ und 1.3 „Ergebnisrücklage“ ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage den in § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik genannten Maximalbetrag nicht übersteigt. Mit der Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik vom 10.06.2016, in Kraft getreten am 01.07.2016, ist der Maximalbetrag der Ergebnisrücklage von 25 % auf 33 % der Allgemeinen Rücklage angehoben worden.

 

Die Verwaltung einschließlich Rechnungsprüfungsamt (siehe hierzu S. 33 Erläuterungsteil zum Schlussbericht) empfiehlt, die Ergebnisrücklage auf den höchstmöglichen Betrag anzuheben. Die Rücklagenstände würden hiernach wie folgt aussehen:

 

Allgemeine Rücklage19.397.597,43 EUR

Ergebnisrücklage   6.401.207,15 EUR

Eigenkapital gesamt25.798.804,58 EUR

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:
Erhöhung der Eigenkapitalausstattung des Kreises auf 25,8 Mio. €, d.h. 15,68 % der Bilanzsumme.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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