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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2016/099-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 30.06.2016 wurde weisungsgemäß und nach intensiven Verhandlungen in Bezug auf die Vertragsinhalte und Regularien am 22.07.2016 ein Kaufvertrag mit der Verkäuferin abgeschlossen. Hierbei haben alle Vorgaben des o. g. Beschlusses Berücksichtigung gefunden (Altlastenfreiheit, Änderung B-Plan etc.). Dieser war bislang aufgrund zweier noch fehlender Beschlüsse auf Seiten der Verkäuferin noch schwebend unwirksam.

 

Aktuell:

Mittlerweile sind auch auf Verkäuferseite die erforderlichen Beschlüsse positiv beschieden worden, so dass die notarielle Nachgenehmigung des Kaufvertrages zur Rechtswirksamkeit zum 14.09.2016 avisiert wurde.

Sämtliche Punkte und Fragestellungen zur Altlastenfreiheit der Liegenschaft wurden ordnungsgemäß geklärt und werden zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens der Verkäuferseite reguliert. Hierbei fand eine enge Zusammenarbeit mit dem LLUR sowie der Fachabteilung innerhalb der Kreisverwaltung statt.

Als weitere Voraussetzung für die Umsetzung des Kaufvertrages war die rechtskräftige Änderung des B-Plans von GI (Industriegebiet) zu GE (Gewerbegebiet). Hierfür sind sämtliche Schritte gemeinsam mit der Stadt Bad Segeberg unter Mitwirkung der Planungsabteilung des Kreises in die Wege geleitet worden, mittlerweile wurde die Öffentlichkeit beteiligt und am 14.09.2016 ist geplant, im Bauausschuss und am 27.09.2016 den Abwägungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Nach Rechtskraft bzw. wenn der Rechtskraft keine Gründe mehr entgegenstehen, womit zur Zeit Ende 2016 zu rechnen sein dürfte, wird die Übergabe der Liegenschaft mit Kaufpreiszahlung vollzogen und die erforderlichen Arbeiten am und im Verwaltungsgebäude zur Nutzung durch die Kreisverwaltung können beginnen bzw. eingeleitet werden.

 

Bezüglich der Freiflächen und Hallen der Liegenschaft besteht seitens einer erheblichen Anzahl von Gewerbebetrieben in und um Bad Segeberg starkes Interesse an Teil – bzw.- Komplettanmietungen, die nach derzeitigen Kalkulationen der ISE eine sehr positive wirtschaftliche Auswirkung auf das Verhältnis zu den Kosten der gesamten Liegenschaft haben dürften. Hierzu wird die ISE zu gegebener Zeit entsprechende Informationen und Berechnung in die erforderlichen Gremien einspeisen.

 

Über einen ggfls. erweiterten Informationsstand nach Redaktionsschluss wird mündlich berichtet.

 

 

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