Drucksache - DrS/2016/126
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Flurbereinigungsgericht (Senat für Flurbereinigung) bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Harder, Frederike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtszeit der bisherigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht läuft im Mai 2017 aus, daher muss demnächst die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durchgeführt werden. Die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Es ist darauf zu achten, dass die vorgeschlagene Person die Voraussetzungen der §§ 20 bis 22 VwGO und § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (Anlage) erfüllt.
Nach § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz muss die vorgeschlagene Person Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein; sie kann ausnahmsweise auch dann berufen werden, wenn sie ihren Betrieb bereits an einen Hofnachfolger übergeben hat. Sie muss besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.
Für die vergangene Wahlperiode hat der Kreistag folgende Person vorschlagen:
Herrn Klaus-Wilhelm Schümann aus Hasenmoor
Für die Amtsperiode vom 01.06.2017 bis zum 31.05.2022 hat der Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts die Zahl der vom Kreis Segeberg vorzuschlagenden Personen auf einen Wahlvorschlag festgesetzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,4 kB
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