Drucksache - DrS/2016/077-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesellschaftsvertrag (neu) der KSB/WKS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
|
Vorberatung
|
|
|
20.06.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.06.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
30.06.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der WRI-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt
- vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes Bad Segeberg (vgl. DrS/2016/121)–
- der Gesellschaftsvertrag der KSB GmbH vom 26.08.2011 wird in der als Anlage 1 beigefügten, geänderten Fassung beschlossen. Der Gesellschaftervertreter der KSB GmbH wird bevollmächtigt, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zur Umsetzung herbeizuführen.
- die Entsendung der nachfolgend aufgeführten 6 Vertreter in den Aufsichtsrat gem. § 8 Abs. 2) Nr. a) Gesellschaftsvertrag.
1. | N.N. |
2. | N.N. |
3. | N.N. |
4. | N.N. |
5. | N.N. |
6. | N.N. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 (DrS/2015/311) die Verschmelzung der
WKS GmbH auf die KSB GmbH in 2016 rückwirkend zum 01.01.2016 beschlossen. Die Anforderungen an den dazu notwendigen, geänderten Gesellschaftsvertrag wurden hinsichtlich rechtlichen, redaktionellen, strukturellen und formale Änderungsbedarfen gem. Drs/2015/311-2, DrS/2015/052 und DrS/2016/077 definiert und angepasst. Insoweit wird auf die Vorlagen verwiesen.
Zum Stand Hauptausschuss 10.05. erfolgten weitere Änderungen:
- Die Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) hat empfohlen, die Bezeichnung „Handlungsbevollmächtigter“ zu streichen (bisher enthalten in § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 4 Nr. b)).
- Zudem wurde unter § 8 Abs. 3) die Form der Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder weiter definiert (Anregung des Aufsichtsrates) und
- unter § 11 Abs. 1) die Beachtung des Betrauungsaktes durch die Geschäftsführung ergänzt (Anregung der Verwaltung).
Die KAB hat signalisiert, dem Gesellschaftsvertrag in der bisher vorgelegten Form nicht zu widersprechen.
Zu 2.
Mit Verschmelzung der WKS GmbH auf die KSB GmbH erlöschen sowohl die Gesellschaft (WKS GmbH) handelsrechtlich als auch deren gesellschaftsrechtliche Organe (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschaftervertreter). Die KSB GmbH wird Rechtsnachfolgerin der WKS GmbH; KSB Geschäftsführung (Frau Moser) und KSB Gesellschaftervertreter (Herr Landrat Schröder) bleiben von der Verschmelzung unberührt. Gem. § 5 des Gesellschaftsvertrages soll die KSB/WKS GmbH im Zuge der Verschmelzung einen Aufsichtsrat erhalten; hierzu sind gem. § 8 Abs. 2) Nr. a) des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 57 KrO und § 104 Abs. 1 S.1 GO SH durch den Kreistag 6 Vertreter zu entsenden, davon mindestens vier Mitglieder des Kreistages.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
212,6 kB
|
