Drucksache - DrS/2016/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung einer energetischen Bestandsaufnahme und eines Sanierungsfahrplans für die kreiseigenen Liegenschaften (Klimaschutzteilkonzept Liegenschaften)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Beteiligt:
- FB Umwelt, Planen, Bauen; Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Verfasser 1:
- Birnbaum, Heiko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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15.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt-, Natur- und Klimaschutzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
- die Erstellung eines „Klimaschutzteilkonzeptes für eigene Liegenschaften“ mit dem Ziel, ein langfristig angelegtes Steuerungsinstrument (Energiemanagement, Block 1) zur Senkung der Energiekosten sowie Treibhausgasemissionen in den Kreiseigenen Liegenschaften zu implementieren. Das Teilkonzept beinhaltet eine energietische Gebäudebewertung und zeigt Handlungsbedarf und Potentiale zur Optimierung und gibt an, welche Klimaschutzmaßnahmen technisch und wirtschaftlich am effektivsten umzusetzen sind (Block 2).
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der 6. Sitzung des Kreisklimarates am 4. Februar 2016 wurde festgestellt, dass für eine wirtschaftlich und energetisch optimale Weiterentwicklung des kreiseigenen Gebäudebestands eine energetische und bauliche Bestandsaufnahme aller Liegenschaften notwendig ist. Diese vollständige Bestandsaufnahme liegt nicht vor. Aus einer solchen Bestandsaufnahme können aufeinander abgestimmte Maßnahmenoptionen entwickelt werden, die die Grundlage für langfristig sinnvolle Investitionsentscheidungen und Prioritäten bilden (Sanierungsfahrplan). Für die Erstellung und Umsetzung können Fördermittel eingeworben werden.
Wie Beispiele aus dem Kreis Plön und weiteren Kommunen zeigen, kann zudem allein durch eine örtlich und zeitlich hoch aufgelöste Erfassung und Auswertung von Gebäudeenergiedaten der Gebäudebetrieb durch geringinvestive Maßnahmen energetisch deutlich optimiert werden (kommunales Energiemanagement). Ohne eine automatisierte Verbrauchserfassung und zentrale Zusammenführung der Daten werden Fehleinstellungen und Fehler im Anlagenbetrieb wie Leckagen, defekte Pumpen oder Temperaturfühler etc. oft nicht rechtzeitig festgestellt oder korrekt lokalisiert.
Für die Umsetzung von energetischen Maßnahmen aus der Bestandsaufnahme und die Realisierung eines umfassenden kommunalen Energiemanagements wird eine interne oder externe Fachkraft benötigt, die sich vollumfänglich diesen Aufgaben widmet. Der Vorteil einer internen Fachkraft liegt bei der Förderfähigkeit dieser Stelle. Aufgrund der ausgelösten Einsparungen und der zur Verfügung stehenden Fördermittel ist diese Stelle mindestens kostenneutral realisierbar.
Empfohlene Schritte
Es wird empfohlen, eine aus zwei Bausteinen bestehende energetische und bauliche Bestandsaufnahme inclusive Abschätzung der Raumbedarfsentwicklung für alle Kreisliegenschaften zu beauftragen. Fördermittel müssen vor der Beauftragung beantragt werden. Hierfür kommt insbesondere eine Förderung über die Kommunalrichtlinie in Frage (Klimaschutzteilkonzept Liegenschaften). Die Förderquote liegt in diesem Fall bei 50%. Es besteht die Option, nach Erstellung der Klimaschutzteilkonzeptes eine Personalstelle für dessen Umsetzung einzurichten. Wird mit der Umsetzung innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung des Teilkonzeptes begonnen, so ist die Personalstelle mit 65% förderfähig. Es verbleibt ein Eigenanteil von 35% für den Kreis Segeberg. Gemäß Förderbestimmungen der Kommunalrichtlinie kann zusätzlich eine ausgewählte Sanierungsmaßnahme zu 50% bezuschusst werden.
Es wird wird weiter empfohlen, nach Fertigstellung des Klimaschutzteilkonzeptes eine wie oben bereits beschriebene Personalstelle für dessen Umsetzung und die Ausweitung des Energiemanagements zu schaffen sowie Fördermittel für eine ausgewählte Sanierungsmaßnahme zu beantragen.
Erwartete Kosten und Einsparungen
Kosten in 2017:
Die maximalen förderfähigen Ausgaben für eine Bestandsaufnahme sind durch den Fördermittelgeber vorgegeben. Die zuwendungsfähigen Bruttoausgaben für den Baustein 1 (das Energiemanagement) ist auf 500,-€ je Gebäude(-abschnitt) begrenzt. Für Baustein 2 (die Gebäudebewertung) sind die zuwendungsfähigen Ausgaben nach Bruttogeschossfläche gestaffelt (s. Anlage Merkblatt Teilkonzepte S.25).
Kosten in 2018 und folgende:
Die Personalstelle wird für zwei Jahre mit 65% gefördert, die Kosten sind für diesen Zeitraum aufgeführt. Eine Anschlussförderung von einem Jahr kann beantragt werden (Förderquote 50%).
Die Förderung für eine ausgewählte Maßnahme ist an die o.g. Personalstelle gekoppelt. Es werden 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 200.000,-€ gefördert. Hierbei kann es sich um eine ohnehin geplante Maßnahme handeln, die durch zusätzliche Anforderungen des Fördermittelgebers voraussichtlich etwas verteuert wird (Schätzung: „sowieso anfallende Kosten“ + 50.000€).
Für den Ausbau des Energiemanagements fallen Kosten für den Einbau von Mess-und Regelungstechnik an. Diese betragen je nach Gebäudegröße jeweils etwa 5.000-25.000 Euro (nur Erfassung und Überwachung, keine Fernsteuerung). Für Schulen, Bildungseinrichtungen und Sportstätten wird der Einbau mit 40% bezuschusst (gilt mindestens für 2016 und 2017). Durch diese Maßnahme und die daraus abgeleiteten Optimierungsmaßnahmen ergibt sich Erfahrungsgemäß ein Einsparpotential von 5-20%. Bei einer geschätzten Einsparung von 10% allein im Wärmebereich ergibt sich somit über einen Betrachtungszeitraum von 5 Jahren eine Einsparung von ca. 474.000€. Zusätzlich sind weitere Einsparungen bei Strom und Wasser sowie durch die Verringerung des Personalaufwands bei der Verbrauchsdatenerfassung und der Störungsbeseitigung, der Entlastung der ISE durch eine zusätzliche, geförderte Personalstelle sowie durch wirtschaftlich optimierte Investitions- bzw. Sanierungsentscheidungen zu erwarten.
Alle Zahlenwerte sind nachfolgend zusammengefasst aufgeführt. Eine detaillierte Berechnung finden Sie im Anhang.
Tabelle 1: Zusammenstellung der Kostenermittlung
Posten | (Zusätzliche) Ausgaben | Zuschüsse | Einsparungen über 5 Jahre |
Grundlagenermittlung (Block 1) | 15.500,00 € | 7.750,00 € | - € |
Bestandsaufnahme (Block 2) | 43.800,00 € | 21.900,00 € | - € |
Zwischensumme Konzept | 59.300,00 € | 29.650,00 € | - € |
Personalstelle | 113.184,00 € | 73.570,00 € |
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ausgewählte Maßnahme (ohnehin geplante Maßnahme + 50.000,-) | 450.000,00 € | 200.000,00 € |
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Kosten für ohnehin geplante Maßnahme" | - 400.000,00 € |
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Ausbau Energiemanagement | 275.000,00 € | 68.000,00 € | 474.000,00 € |
Summe | 497.484,00 € | 371.220,00 € | 474.000,00 € |
In Summe ist durch die vorgeschlagenen Schritte mit Einsparungen/Minderausgaben in Höhe von etwa 347.740 € innerhalb von fünf Jahren zu rechnen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Kosten – vorbehaltlich der positiven Entscheidungen - in den Haushaltsplan des Kreises aufzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
Ausgaben: 59.300,-€ / Zuschüsse: 29650,-€ in 2017
Weitere Kosten gem. Tabelle 1 bei Umsetzung (gesonderter Beschluss
erforderlich)
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Siehe Tabelle 1 bzw. Anlage |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Erreichung der Klimaschutzziele des Kreises durch Reduktion der Energieverbräuche (= weniger Treibhausgasemissionen) in den kreiseigenen Liegenschaften |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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942,9 kB
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