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ALLRIS - Auszug

28.06.2016 - 3.13 Erstellung einer energetischen Bestandsaufnahme...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eingangs bezieht sich Herr Schnabel auf die zuvor versendete Mail sowie das anhängende Balkendiagramm, aus welchem hervorgeht, dass der Zeitplan des Ausschusses nicht einzuhalten sei und eine Fertigstellung bis 2019 in Aussicht stehe. Daraus werde deutlich, dass eine Verwaltung durch Förderungen auch in Abhängigkeiten gerate. Herr Hansen führt hierzu aus, dass im Ausschuss Einigkeit darüber bestanden habe, auf Fördermittel zurückzugreifen, wenn diese vorhanden sind.

Der Vorsitzende lässt anschließend über den geänderten Beschlussvorschlag des UNK-Ausschusses inklusive des Bezugs auf das anliegende Balkendiagramm abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Umwelt-, Natur- und Klimaschutzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen,  dass der Kreistag beschließen möge:

 

-          Die Erstellung eines „Klimaschutzteilkonzeptes für eigene Liegenschaften“ mit dem Ziel, ein langfristig angelegtes Steuerungsinstrument (Energiemanagement, Block 1) zur Senkung der Energiekosten sowie Treibhausgasemissionen in den Kreiseigenen Liegenschaften zu implementieren. Das Teilkonzept beinhaltet eine energetische Gebäudebewertung und zeigt Handlungsbedarf und Potentiale zur Optimierung und gibt an, welche Klimaschutzmaßnahmen technisch und wirtschaftlich am effektivsten umzusetzen sind (Block 2).

 

-          Erstellung einer energetischen und baulichen Bestandsaufnahme incl. Abschätzung der Raumbedarfsentwicklung für alle Kreisliegenschaften erstellen zu lassen. Mögliche Fördermittel sind vor einer Beauftragung zu beantragen. Unabhängig hiervon sind Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 45.000,00 Euro außerplanmäßig bereit zu stellen.

 

-          Zur Umsetzung möglicher Maßnahmen und zur Ausweitung des Energiemanagements wird eine zunächst auf 3 Jahre befristete, geförderte Personalstelle in den Stellenplan 2017 aufgenommen, entsprechende Förderanträge sind im Vorwege zu stellen.

 

-          Für den Haushalt 2017 sind, entsprechend den finanziellen Möglichkeiten, sowohl HH-Mittel für Umsetzung mindestens einer energetischen Sanierungsmaßnahme, als auch für den Ausbau des Energiemanagements u.a. bereit zu stellen.

 

-          Die Umsetzung der energetischen Sanierung der kreiseigenen Liegenschaften erfolgt nach den zeitlichen Vorgaben des anliegenden Balkendiagramms.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

(1 Mitglied zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum)

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen