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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

DIE LINKE Kreistagsfraktion beantragt, die Ausschüsse mögen empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

 

Der Kreis Segeberg veranlasst in Form einer freiwilligen Leistung, dass denjenigen Beschäftigten des VJKA die nicht im TvÖD sind, das vorenthaltene letzte Weihnachtsgeld nachträglich ausgezahlt wird.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Begründung

Neben den etwa 20 damals vom Kreis übernommenen Mitarbeitern, die noch im (alten) TvÖD sind und somit Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld haben, hatte der VJKA auch den anderen angestellten Mitarbeitern seit etwa 15 Jahren ein Weihnachtsgeld gewährt.

 

Unter dem Eindruck des letzten III Quartalsberichtes, der für 2015 einen Fehlbetrag von € 4,8 Mio. prognostizierte, erreichte uns die Nachricht, dass auch beim VJKA ein hohes Defizit aufgelaufen sei. Zur Deckung des VJKA-Defizites tolerierten die Kreisgremien mehrere Maßnahmen, zu denen auch gehörte, dass der VJKA den Mitarbeitern ohne Rechtsanspruch das Weihnachtsgeld aussetzte, was diese aus Angst um ihren Arbeitsplatz dulden mussten.

Der endgültige Jahresabschluss 2015 des Kreises wies dann jedoch einen Überschuss von 5,4 Mio € aus, was einer Verbesserung zum III Quartalsbericht von über € 10 Mio. entspricht. Nur ca. 8 Promille davon würden reichen, den VJKA-Mitarbeitern das Weihnachtsgeld nachträglich auszuzahlen.

 

Jugend- und Kulturarbeit ist eine Kreisaufgabe. Sie wurde vor vielen Jahren ausgegliedert und als VJKA umgewandelt. Trotz formaler Selbständigkeit des VJKA ist die originäre Verantwortung, auch der Finanzierung genauso selbstverständlich beim Kreis anzusehen, wie letztlich auch die Fürsorgepflicht für die Beschäftigten.

 

Mit der Übernahme der ehemaligen ev. Akademie, die auf CDU/FDP Antrag 2009 mit breiter Zustimmung des Kreistages neues Domizil des VJKA's wurde, entstand eine neue Qualität. Aus den Protokollen, z.B. des Kreistages vom 26.03.2009 geht eindeutig hervor, dass dieser große Schritt auch unter Inkaufnahme künftiger finanzieller Risiken von fast allen Kreistagsfraktionen politisch gewollt war.

Siehe: https://kreis-se.info/bi/to020.asp?TOLFDNR=6361&options=4

Unter Berücksichtigung dieser Umstände sieht DIE LINKE Kreistagsfraktion die nachträgliche Auszahlung des Weihnachtsgeldes als geboten an.

 

(Vgl. Originalantrag als Anlage)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalbetrag wird bis zur Sitzung ermittelt

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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