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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt

 

  1. die WKS GmbH wird mit Wirkung zum 01.01.2016 rückwirkend auf die KSB GmbH verschmolzen. Anschließend wird die KSB in WKS umfirmiert.
  2. die Gesellschaftervertreter der KSB und WKS GmbH werden bevollmächtigt, den entsprechenden Beschlüssen und Verträgen zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Verschmelzung der WKS GmbH auf die KSB GmbH aus der Sitzung des KT vom 10.12.2015 (vgl. DrS/2015/311) wurden die Geschäftsführungen der KSB und WKS beauftragt, die für die Umsetzung dieser Planungen erforderlichen Verträge und Gremienbeschlüsse vorzubereiten. Die Ausarbeitung der notwendigen Beschlüsse der übernehmenden Gesellschaft (KSB) und der übertragenden Gesellschaft (WKS) sowie des Verschmelzungsvertrages wurde durch BRL durchgeführt.

Bevor die KSB in WKS umbenannt werden kann, muss die WKS gesellschaftsrechtlich erloschen sein, damit eine Umfirmierung überhaupt möglich ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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