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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt

 

  1. der Gesellschaftsvertrag der KSB GmbH  vom 26.08.2011 wird in der als Anlage 1 beigefügten, geänderten Fassung beschlossen. Der Gesellschaftervertreter der KSB GmbH wird bevollmächtigt, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zur Umsetzung herbeizuführen.
  2. die Entsendung der nachfolgend aufgeführten 6 Vertreter in den Aufsichtsrat gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 Gesellschaftsvertrag.

 

1.

N.N.

2.

N.N.

3.

N.N.

4.

N.N.

5.

N.N.

6.

N.N.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu. 1.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 (DrS/2015/311) die Verschmelzung der WKS GmbH auf die KSB GmbH in 2016 rückwirkend zum 01.01. beschlossen. Die Anforderungen an den dazu notwendigen, geänderten Gesellschaftsvertrag wurden hinsichtlich rechtlichen, redaktionellen, strukturellen und formale Änderungsbedarfen gem. Drs/2015/311-2 und DrS/2015/052 definiert und angepasst. Insoweit wird auf die Vorlagen verwiesen.

Über die endgültige Höhe des Stammkapitals wird im Zuge der Verschmelzung entschieden. Im Zuge der derzeitigen umsatzsteuerlichen Abstimmung des neuen Betrauungsaktes sind bis zum endgültigen Beschluss des Gesellschaftsvertrages weitere Anpassungen / Ergänzungen ggf. erforderlich. Ein Formulierungsvorschlag würde als Tischvorlage nachgereicht.

Die kommunale Aufsichtsbehörde hat darauf hingewiesen, dass mit der geplanten Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts im Laufe des Jahres 2016 (nach Landtagsbeschluss Ende Juli) Änderungsbedarf in den Gesellschaftsverträgen der kommunalen Gesellschaften entstehen wird.

In Bezug auf Gremienfolgen wird auf die zukünftige Beteiligungsrichtlinie (Drs/2015/067) des Kreises Segeberg verwiesen.

 

Grundlage der beigefügten Fassung des Gesellschaftsvertrages bilden

-          der Muster-Gesellschaftsvertrag des Landes Schleswig-Holstein

-          der Gesellschaftsvertrag der WKS GmbH vom 26.08.2011

 

Zu 2.

 

Mit Verschmelzung der WKS GmbH auf die KSB GmbH erlöschen sowohl die Gesellschaft handelsrechtlich als auch deren gesellschaftsrechtliche Organe (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschaftervertreter). Die KSB GmbH wird Rechtsnachfolgerin der WKS GmbH; KSB Geschäftsführung (Frau Moser) und KSB Gesellschaftervertreter (Herr Landrat Schröder) bleiben von der Verschmelzung unberührt.  Gem. § 5 des Gesellschaftsvertrages soll die KSB/WKS GmbH im Zuge der Verschmelzung einen Aufsichtsrat erhalten; hierzu sind gem. § 8 (2) Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 57 KrO und § 104 Abs. 1 S.1 GO SH durch den Kreistag 6 Vertreter zu entsenden..

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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