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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg(ISE).

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mittelumschichtung vom BBZ Norderstedt auf die Burgfeldstraße 41 a

Von den für die im BBZ-Norderstedt bereitgestellten finanziellen Mittel für die Aufstockungsmaßnahme Klassenräume 1 + 2sollen 50.000,- EUR nicht benötigte Mittel für den Ausbau der Dachgeschossetage in der Burgfeldstraße 41 a umgeschichtet werden. Diese Räume sollen für die Unterbringung des Schulamtes entsprechend hergerichtet werden.

 

 

Investive Maßnahmen:

Jugendakademie / Leuchtmittelsanierung

Aus energetischen und technischen Gründen ist es angezeigt in der Jugendakademie eine Sanierung im Bereich der Leuchtmittel vorzunehmen. Die hier angesprochene Sanierung erfolgt unter Einsatz von zeitgemäßer LED Technik für die Fördermittel eingeworben werden können und den Energieverbrauch erheblich reduzieren. Zudem ist die vorhandene Beleuchtungsanlage defekt, sodass in immer kürzeren Abständen Fehlerströmeauftreten, welches Ausfälle der gesamten Anlage nach sich zieht. Die Investition beläuft sich auf 63.200,- EUR und wird voraussichtlich mit 40 % gefördert.

 

Sanierung Kreistagsgebäude / Deckendämmung

Aus Gründen der Energieeinsparung ist eine Dämmung der Decke über dem KT-Saal und den angrenzenden Räumen dringend notwendig. Diese Maßnahme ist ein erster Einstieg in weitere konzeptionelle Maßnahmen die der Ertüchtigung des gesamten KT-Gebäudes dienen sollen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel belaufen sich laut einem vorliegenden externen Gutachten auf rund 25.000,- EUR.

 

Bau der Einfeldsporthallenan den Förderzentren Norderstedt und Kaltenkirchen

Kostengegenüberstellung  Sporthallen  Norderstedt + Kaltenkirchen

 

Norderstedt:  Kostenberechnung                   1.695.000,00

                        Mittelbereitstellung                   1.495.000,00

 

   Differenz     200.000,00

 

Aus Kostenberechnung entfallen:

 

Titelgruppe  6. Ausstattungen        =  62.000,00

 Aus Titelgruppe 7.  Architektenleistungen    =138.000,00

(Gesamtkosten Titel  7 : 252.150,00 )

 

Damit ist das BV nicht gedeckt:             -200.000,00

 

 

 

Kaltenkirchen: Kostenberechnung                  2.096.000,00

                          Mittelbereitstellung                  1.862.000,00

 

     Differenz                                     234.000,00

 

Aus Kostenberechnung entfallen:

Titelgruppe 6  Ausstattungen                                  = 65.000,00

Aus Titelgruppe  7  Architektenleistungen            = 169.000,00

(Gesamtkosten Titel 7 : 299.150,00 )

 

Damit ist das BV nicht gedeckt                             234.000,00

 

 

 

 Erläuterungen:

 

Die Ausstattungsbeträge aus der Kostenberechnung herauszunehmen ist nicht üblich, zumal es sich bei den Ausstattungsgegenständen in vielen Fällen auch um fest mit dem eigentlichen Baukörper verbundenem Equipment handelt.

 

Bei der Herausnahme der Architektenleistung wurde davon ausgegangen, dass die entsprechenden Leistungen durch eigenes Personal erbracht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Stellenplan vorhandenen Stellen tatsächlich auch besetzt sind, was derzeit nicht der Fall ist.

 

Da die Durchfinanzierung der Maßnahmen sicherzustellen ist, muss das Gesamtbudget zu den Maßnahmen um die jeweiligen o.a. Beträge erhöht werden. Da die Beträge erst in 2017 kassenwirksam werden, reicht es in 2016 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Folgejahres einzustellen.

 

 

Bauunterhaltungsmaßnahmen

Am 14.12.2015 war eine Elektrofirma bei uns im Hause, um einen Fehler an einer Kanaleinbausteckdose zu beheben. Hierbei ist aufgefallen, dass diese verbrannt war. Nach genauerer Untersuchung, wurde festgestellt, dass alle Kanalsteckdosen bei der Montage fehlerhaft eingebaut wurden. Da dies bereits in den 70iger Jahren bei der Erstinstallation geschehen ist, dürfte hier auch niemand mehr in Regress zu nehmen sein.

Wir sind nun gefordert, Abhilfe zu schaffen, da  hier eine erhöhte Brandgefahr besteht. (Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes)

Der Einbau von Steckdosen ist in der VDE Vorschrift 0620-1 (2005) geregelt.

Dieser Vorschrift wird aktuell nicht entsprochen.

Neben der Erneuerung der Kabelkanäle und Steckdosen empfiehlt es sich zudem aus wirtschaftlichen Erwägungen gleichzeitig das IT-Netz zu ertüchtigen, was ohnehin in naher Zukunft vorgesehen war.

Die Erneuerung des Strom- und IT-Netzes beläuft sich auf ca. 550.000,- EUR

Da diese Kosten über dem Jahresetat der Bauunterhaltung für die Häuser A und B der Kreisverwaltung liegen ist hier ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan angezeigt auch wenn dadurch eine Neukalkulation der Mieten erforderlich wird. Die Maßnahme zu schieben birgt aufgrund des drohenden Verlustes des Versicherungsschutzes ein nicht kalkulierbares Risiko und ist nicht vertretbar.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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