Drucksache - DrS/2016/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende gemäß § 76 Abs. 4 GO für das Jahr 2015 für die Schule am Hasenstieg in Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.03.2016
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO i.V.m. § 57 KrO darf der Kreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln. Unter die Vorschrift fallen sowohl erhaltene Geld- und Sachleistungen, als auch erhaltene Sponsoringleistungen. Die Vorschrift erfasst Zuwendungen, die dem Kreis oder den kreiseigenen Betrieben selbst zugutekommen und solche, die über den Kreis an Dritte gelangen sollen.
Über die endgültige Annahme der Spende entscheidet gemäß der Dienstanweisung für die Entgegennahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wie Sponsoring der Kreistag bei Werten über 50.000 EUR.
Vorliegend hat die Schule am Hasenstieg in Norderstedt von dem Förderverein der Schule eine Sachspende für das Projekt „Schulhofumgestaltung“ über 66.500 EUR erhalten. Hierbei handelt es sich um sehr hochwertige und langlebige Spielplatzgeräte aus Metall und Kunststoff. Die bisherigen Spielgeräte aus Holz wären in dem Zustand vom TÜV nicht mehr abgenommen worden. Die Zuwendung erfolgte am 01.09.2015. Die offizielle Übergabe fand im Rahmen eines Schulfestes am 26.09.2015 statt.
Der Förderverein der Schule verfügt aufgrund einer Erbschaft über entsprechende finanzielle Mittel für die vorliegende Sachspende.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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