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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt die Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Form. Der Sozialausschuss bildet das Gremium, das das Wahlverfahren für das Amt der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung einleitet.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit 11.12.2003 besteht im Kreis Segeberg der Beschluss des Kreistages, eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung zu bestellen. Die Aufgabe wurde nach Kreistagsbeschluss vom 10.05.2012  ab 01.06.2012 von Herrn Hans-Peter Schreiber wahrgenommen. Nach der Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg wird diese Stelle spätestens nach vier Jahren neu besetzt. Somit steht die Neubesetzung zum 01.06.2016 an.

Die Ausgestaltung der Aufgaben und Rechte der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgt durch die Geschäftsordnung für die/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg.

 

In Zusammenhang mit der anstehenden Neubesetzung wurden Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie für die Arbeit der/des Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung erarbeitet.

Die überarbeitete Geschäftsordnung ist beigefügt. Die Änderungen gegenüber der gültigen Fassung sind kenntlich gemacht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dass der Sozialausschuss entsprechend der Geschäftsordnung ein Gremium bildet, das das Wahlverfahren einleitet. Das Gremium setzt sich aus je einem Sozialausschussmitglied der Fraktionen, einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Verwaltung sowie der Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Die Auswahl der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgt dann im Sozialausschuss am 28.04.2016, die Bestellung im Kreistag am 12.05.2016.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 Aufwandsentschädigung gem. Geschäftsordnung

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

Siehe strategische Ziele des Kreises Segeberg, insbesondere im Bereich Demografie und Soziale Sicherheit Nrn. 5.3, 5.5, 5.7, 5.10

 

 

 

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Anlagen

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