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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2016/026

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 14.01.2016 präsentierte eine Ellerauer Bürgerinitiative (BI) im Rahmen einer Informationsveranstaltung (die SVG/Herr Mozer nahm teil) ein Gegengutachten (Vieregg-Rössler GmbH, München) zur vorliegenden Nutzen/Kosten-Untersuchung (NKU). Diese im Auftrag der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg erstellte NKU (Intraplan GmbH, München) weist den volkswirtschaftlichen Nutzen und damit die Förderfähigkeit der S21-Nordverlängerung mit einem Nutzen/Kosten-Quotienten von 1,12 nach. Motivation der BI ist der notwendige zweigleisige Ausbau, wofür Teile der Grundstücke der Streckenanlieger in Anspruch genommen und mit Lärmschutz ausgestattet werden müssen, was bisher nicht der Fall ist. Vor diesem Hintergrund kommt das Gegengutachten zu dem Ergebnis, die vorliegende NKU sei korrekturbedürftig und errechnet insofern einen Nutzen/Kosten-Quotienten von -0,16, wonach das Projekt weder volkswirtschaftlich nützlich noch förderfähig wäre. Das Kieler Verkehrsministerium hält das Gegengutachten nach erster Durchsicht für nicht plausibel und den Nutzen/Kosten-Quotienten für nicht nachvollziehbar. Eine Plausibilitätsprüfung des Gegengutachtens wird von den Ländern dieser Tage in Auftrag gegeben; über das Ergebnis wird berichtet, sobald es vorliegt. Dann ist die Grundlage gegeben, sich mit dem Thema weiter fundiert auseinandersetzen und das Gegengutachten bewerten zu können.

 

 

 

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