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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2016/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach Beschluss des Kreistages vom 10.12.2015 wurde die Arbeit an der Fördermittelakquise in verschiedenen Förderprogrammen aufgenommen.

Da das Förderprogramm „Kommunen innovativ“ eine Frist zur Abgabe der Förderanträge bis zum 16.02.2016 hat, wird zurzeit vorrangig dieser Förderantrag bearbeitet. Die Abgabe des Förderantrages wird fristgerecht erfolgen. Ob der Antrag Erfolg hat, wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause durch das Bundesministerium kommuniziert.

Ein erstes kurzes Gespräch mit der AktivRegion Holsteins Herz hat stattgefunden. In den AktivRegionen können ca. alle drei Monate Förderanträge gestellt werden, so dass hier die Antragsstellung sehr flexibel gestaltet werden kann.

Betreffend das Förderprogramm INTERREG steht die Entscheidung über eine Projektpartnerschaft nach wie vor aus. Diese ist auch erst für Juni 2016 angekündigt.

Eine Auftragsvergabe dürfte, wenn Fördermittel fließen sollen, erst nach Bewilligung der Fördermittel oder ggf. Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahme Beginns erfolgen.

 

 

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