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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in der Anlage beigefügte Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der pädagogischen Fachberatung in Kindertageseinrichtungen. Gleichzeitig tritt die gleichnamige Richtlinie vom 15.05.2015 außer Kraft.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Richtlinie für die Förderung der pädagogischen Fachberatung in Kindertageseinrichtungen muss aus folgenden Gründen neu gefasst werden:

V. Verfahren

  1. Beim bisherigen Verfahren liegt die Antragsfrist beim 31.08 des laufenden Jahres, d. h. frühestens im September erfolgen die Berechnung und die Auszahlung der Förderung. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht für die Kindertageseinrichtungen (Kita) Unsicherheit darüber, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird. Deshalb sollte die Antragsfrist auf den 31.03. des lfd. Jahres vorverlegt werden.

 

  1. Frühzeitige Bescheide darüber, in welcher Höhe den Einrichtungen Fördermittel zur Verfügung stehen, führt dazu, dass sie schon früh die beabsichtigten Maßnahmen planen und durchführen können.

 

  1. Außerdem führt diese Vorgehensweise zu einer korrekten Einhaltung der Verwendungsvorgaben, da eine Auszahlung der Fördermittel erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt.

Diese Vorgehensweise wurde mit verschiedenen Kita-Trägern erörtert und stieß dabei immer auf Zustimmung, da bereits am Anfang eines Jahres absehbar ist, ob in einer Kita Fördermittel für die pädagogische Fachberatung benötigt werden.

Diese Vorgehensweise führt auch zu einer Entzerrung der Bearbeitung der verschiedenen Fördermaßnahmen. Eine weitere Verwaltungsvereinfachung liegt darin, dass nur der Förderbetrag ausgezahlt wird, den die Kita für die durchgeführten Maßnahmen benötigt. Bisher mussten nicht verwendete Mittel zurückgefordert werden, 2014 waren es 16 Rückforderungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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