Drucksache - DrS/2016/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Regina Küster
- Verfasser 1:
- Küster, Regina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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11.02.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Richtlinie für die Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen muss aus folgenden Gründen neu gefasst werden:
V. Verfahren
- Das bisherige Verfahren zur Vergabe der Fördermittel birgt für die Kindertageseinrichtungen (Kita) bis in die 2. Jahreshälfte die Unsicherheit darüber, ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt. Die Berechnung der Höhe und die Auszahlung der Förderung kann frühestens nach Vorlage aller Anträge ab 30.06. des laufenden Jahres durchgeführt werden. Deshalb sollte die Antragsfrist auf den 31.03. des lfd. Jahres vorverlegt werden.
- Ein frühzeitiger Bescheid darüber, in welcher Höhe einer Kita Fördermittel zur Verfügung stehen, führt dazu, dass die Einrichtungen schon früh die beabsichtigten Maßnahmen planen und durchführen können.
- Außerdem führt diese Vorgehensweise zu einer korrekten Einhaltung der Verwendungsvorgaben, da eine Auszahlung der Fördermittel erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt.
Diese Vorgehensweise wurde mit verschiedenen Kita-Trägern erörtert und stieß dabei immer auf Zustimmung, da bereits am Anfang eines Jahres absehbar ist, ob in einer Kita Fördermittel für die Qualitätsentwicklung benötigt werden.
Diese Vorgehensweise führt auch zu einer Entzerrung der Bearbeitung der verschiedenen Fördermaßnahmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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94,1 kB
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