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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Zusammenstellung nach
§ 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2016:

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der
Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 der Kreisordnung hat der Kreistag durch
Beschluss vom 10. Dezember 2015 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016
festgestellt:

1. Es betragen:

 

 

 

 

 

 

 

1.1 im Erfolgsplan

 

 

 

die Erträge

 

+11.500.200

EUR

die Aufwendungen

 

-10.942.400

EUR

der Jahresgewinn

 

+557.800

EUR

 

 

 

 

1.2 im Vermögensplan

 

 

 

die Einzahlungen a. Investitionstätigkeit

+65.000

EUR

die Auszahlungen a. Investitionstätigkeit

-5.177.300

EUR

 

 

 

 

2. Es werden festgesetzt:

 

 

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

 

 

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

5.112.300

EUR

 

 

 

 

2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

855.000

EUR

 

 

 

 

2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

7.000.000

EUR

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 EigVO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan Stellenübersicht und der nach §§ 95f und 95g GO genehmigungspflichtigen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, aufzustellen.

Der Wirtschaftsplan einschließlich Stellenplan sowie die weiteren nach § 12 EigVO beizufügenden Unterlagen sind dieser DrS als Anlagen beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Vgl. Übersicht gemäß Zusammenstellung nach § 12 EigVO

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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