Drucksache - DrS/2015/243
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht des VJKA zur Auswertung der SE-KulturTage 2015 und Beratung über eine Beschlussfassung zur Verlängerung des Vertrags mit dem VJKA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Brinker, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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19.10.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.11.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die SE-KulturTage auch im Jahr 2016 durchzuführen und dem Verein für Jugend und Kulturarbeit (VJKA) zusätzlich mit einem Betrag in Höhe von 65.000 Euro zu bezuschussen. Die Verwaltung wird beauftragt den § 11 Abs. 9 des Vertrages mit dem VJKA bis zum 31.12.2016 zu verlängern.
Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen im November und Dezember 2015.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag hatte im Rahmen der Verlängerung des Kooperationsvertrages mit dem Verein für Jugend und Kulturarbeit (VJKA) e. V. auf Antrag der CDU-Fraktion (DrS/2012/152) am 07.03.2013 beschlossen, den VJKA mit der Durchführung der SE-KulturTage 2013 bis 2015 zu beauftragen - § 11 Abs. 9 des Vertrages (DrS/2013/023). Gleichzeitig wurde beschlossen, dem VJKA für die Durchführung jährlich einen Betrag in Höhe von 65.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Der VJKA hatte sein Ursprungskonzept am 24.03.2013 dem BKS vorgestellt (DrS/2013/060). Hierzu hatte die CDU-Fraktion ebenfalls ein Konzept zur Durchführung der SE-KulturTage am 19.11.2013 in den BKS eingebracht (DrS/2013/172).
Am 12.05.2015 hat der VJKA dem BKS eine Auswertung der SE-KulturTage 2014 präsentiert (DrS/2015/114).
Da der Kooperationsvertrag mit dem VJKA eine Laufzeit bis zum 31.12.2016 hat, sollten die SE-KulturTage zunächst ebenfalls bis zum 31.12.2016 verlängert werden.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Kreises, muss die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen im November und Dezember 2015 stehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Kosten sind im Haushaltsentwurf 2016 nicht enthalten. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 252 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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