Drucksache - DrS/2012/124-1
Grunddaten
- Betreff:
-
IT Verbund Schleswig-Holstein AöR - stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Maike Moser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.11.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Frau Karin Grandt wird als Stellvertreterin von Herrn Jan Peter Schröder im Verwaltungsrat des IT Verbund Schleswig-Holstein AöR abberufen.
Frau Annerose Tiedt wird zur neuen Stellvertreterin von Herrn Jan Peter Schröder im Verwaltungsrat des IT Verbund Schleswig-Holstein AöR bestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg ist an dem IT Verbund Schleswig-Holstein AöR beteiligt und gem. § 5 Abs. 1 der Satzung berechtigt, ein Verwaltungsratsmitglied zu bestellen. Herr Landrat Schröder wurde zum Verwaltungsratsmitglied bestellt.
Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung ist darüber hinaus ein Stellvertreter für das entsendete Verwaltungsratsmitglied zu benennen. Wegen der inhaltlichen Zuordnung zum FB I, hier der IuK, wurde bislang die Stellvertretung aus diesem Bereich gestellt. Gem. Dr2012/124 wurde demnach Frau Grandt zur Stellvertreterin ausgewählt. Mit dem Wechsel von Frau Grandt zur Fachbereichsleitung III ist ebenfalls ein Wechsel in der Gremientätigkeit erforderlich.
Zuständig für die Beschlussfassung ist gem. § 5 Abs. 2 der Satzung der Kreistag.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
