Drucksache - DrS/2015/265
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der kreiseigenen Förderzentren nach § 48 Schulgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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17.11.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.12.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Die 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Förderzentren Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg – Schuljahr 2014/2015 in der Fassung des Standes November 2014.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgaben des Kreises im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, gesetzliche Grundlage: § 48 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) - Umfang der Aufgaben:
„Die Schulträger haben die Aufgaben:
1. unter Berücksichtigung der Planungen umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen; dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen,
2. die Schulgebäude und -anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen,
3. das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen,
4. den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.“
(Quelle: Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S.H. S. 39, ber. S. 223)).
Die Schulentwicklungsplanung der kreiseigenen Förderzentren Geistige Entwicklung zeigt den aktuellen Sachstand, Schülerinnen- und Schülerzahlen, bauliche Zustände, Personalausstattungen und weitere Daten auf. Der Schulentwicklungsplan ist eine Planungsgrundlage für politische Überlegungen und Entscheidungen und ist diesjährig komplett neu aufgelegt worden.
Dieser wird in den Folgejahren in einem sogenannten Bildungsbericht mit anderen Planungsinstrumenten (Kitabedarfsplanung, Kreis-Schulentwicklungsplanung nach § 51 SchulG) zusammengefasst und erweitert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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