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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/313

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Werkausschuss wurde in seiner Sitzung am 31.03.2015 im Rahmen der Vorab-Information zum Jahresabschluss zum 31.12.2014 der ISE (DrS/2015/060) unter anderem über die Entwicklung der Prüfungskosten des Jahresabschlusses informiert.

Gemäß § 285 Nr. 17 HGB sind im Anhang zum Jahresabschluss die Honorare für die Abschlussprüfungsleistungen anzugeben. Eine vergleichbare Regelung weisen die Vorschriften zum Anhang (§ 51) nach der GemHVO-Doppik, die für das Rechnungswesen der ISE aufgrund der Bestimmung der Betriebssatzung (§ 9) zugrunde gelegt wird, nicht auf.

Im Interesse der Information für den Werkausschuss zeigt die nachfolgende Übersicht die Entwicklung der Kosten, die für die Prüfungen der Jahresabschlüsse angefallen sind.


 

Die Schlussrechnung für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 ging der ISE am 09.11.2015 zu. Die Kosten 2008 – 2012 stellen den Gesamtbetrag des Honorars für die Prüfung der ISE und der GMSE dar. Die Kosten ab 2013 betreffen nur die Prüfung des Jahresabschlusses der ISE.

Gegenüber dem Vorjahr ist eine Reduzierung der Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 von 14,7% zu verzeichnen. Gegenüber der Prüfung des ersten Jahresabschlusses zum 31.12.2008 sind die Kosten um mehr als das Doppelte gesunken.

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