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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

Die 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Förderzentren Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg – Schuljahr 2014/2015 in der Fassung des Standes November 2014.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgaben des Kreises im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, gesetzliche Grundlage: § 48 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) - Umfang der Aufgaben:
 

„Die Schulträger haben die Aufgaben:
 

1. unter Berücksichtigung der Planungen umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen; dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen,
 

2. die Schulgebäude und -anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen,
 

3. das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen,
 

4. den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.“
 

(Quelle: Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S.H. S. 39, ber. S. 223)).
 

Die Schulentwicklungsplanung der kreiseigenen Förderzentren Geistige Entwicklung zeigt den aktuellen Sachstand, Schülerinnen- und Schülerzahlen, bauliche Zustände, Personalausstattungen und weitere Daten auf. Der Schulentwicklungsplan ist eine Planungsgrundlage für politische Überlegungen und Entscheidungen und ist diesjährig komplett neu aufgelegt worden.

Dieser wird in den Folgejahren in einem sogenannten Bildungsbericht mit anderen Planungsinstrumenten (Kitabedarfsplanung, Kreis-Schulentwicklungsplanung nach § 51 SchulG) zusammengefasst und erweitert.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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