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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/235

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Land hat dem Kreis Segeberg auf der Grundlage des § 28 Finanzausgleichsgesetz FAG[1] per Erlass 914.733,12 EUR zur Förderung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit in 2015 zugewiesen. Gleichzeitig wurde den Schulräten gemäß § 6 Schulgesetz SchulG[2] für die Förderung der Schulsozialarbeit vordringlich in der Primarstufe ein Betrag in Höhe von 452.000 EUR zugewiesen. 42.000 EUR werden von den Schulräten für zentrale Maßnahmen (z. B. Fortbildungen der Schulsozialarbeiter) eingesetzt, 410.000 EUR werden an Schulträger zur Förderung der Schulsozialarbeit weitergeleitet.

Folglich steht insgesamt ein Förderbetrag in Höhe von 1.324.733,12 EUR zur Weiterleitung in 2015 zur Verfügung. Dem gegenüber beträgt das Gesamtaufkommen für die Schulsozialarbeit aller Schulträger 2.719.419,58 EUR.

 

Folglich hat der JHA am 26.03.2015 in Abstimmung mit den Schulräten entschieden, die vorhandenen Fördermittel zu 63 % auf die Personalkosten und zu 37 % auf die Schülerzahlen der jeweiligen Schule aufzuteilen (DrS/2015/069). Das Ergebnis der berechneten Förderung für die jeweiligen Schulen ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Die Auszahlung der ersten Rate ist bereits erfolgt. Die zweite Rate wird gemäß Beschluss des JHA vom 26.03.2015 zum 31.10.2015 ausgezahlt werden.

 

 

 


[1] Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichgesetz – FAG) vom 10.12.2014 (GVOBl. S-H. S. 473)

[2] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S-H. S. 39, ber. S. 276)

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Anlagen

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