Drucksache - DrS/2015/228
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2014 des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Stefanie Kordts
- Verfasser 1:
- Inger Lensch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.09.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2014 mit der am 31.03.2015 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 157.894.326,02 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 20.434.507,67 EUR sowie den Lagebericht.
c) Der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 7.990.852,23 EUR:
Zuführung zur Allgemeinen Rücklage 3.830.305,53 EUR
Zuführung zur Ergebnisrücklage 4.086.901,53 EUR
Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages 73.645,17 EUR
Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage 16.347.606,14 EUR
Ergebnisrücklage 4.086.901,53 EUR
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO legt der Landrat nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird zeitgleich mit dieser Vorlage versendet.
Die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2014 sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Unter Ziffer 4.5 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:
„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4 zum Erläuterungsteil) dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“
Verwendung des Jahresüberschusses
Nach der Ergebnisrechnung 2014 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 7.990.852,23 EUR.
Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Das bedeutet, dass zunächst der vorgetragene Jahresfehlbetrag auszugleichen ist.
Jahresüberschuss 20147.990.852,23 EUR
abzgl. vorgetragener Jahresfehlbetrag 73.645,17 EUR
Saldo:7.917.207,06 EUR
Bei der Aufteilung der Summe des verbliebenen Jahresüberschusses in die Bilanzpositionen 1.1 „Allgemeine Rücklage“ und 1.3 „Ergebnisrücklage“ ist zu beachten, dass nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik die Ergebnisrücklage höchsten 25 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf.
Die Verwaltung einschließlich Rechnungsprüfungsamt (siehe hierzu S. 29 Erläuterungsteil zum Schlussbericht) empfiehlt, die Ergebnisrücklage auf den höchstmöglichen Betrag anzuheben. Die Rücklagenstände würden hiernach wie folgt aussehen:
Allgemeine Rücklage 16.347.606,14 EUR
Ergebnisrücklage 4.086.901,53 EUR
Eigenkapital gesamt 20.434.507,67 EUR
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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394,5 kB
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2
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öffentlich
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1,1 MB
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