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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)   Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
 

b)   Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2014 mit der am 31.03.2015 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 157.894.326,02 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 20.434.507,67 EUR sowie den Lagebericht.
 

c) Der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 7.990.852,23 EUR:

Zuführung zur Allgemeinen Rücklage                          3.830.305,53 EUR

Zuführung zur Ergebnisrücklage                                 4.086.901,53 EUR

Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages    73.645,17 EUR

 

Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:

Allgemeine Rücklage              16.347.606,14 EUR

Ergebnisrücklage                     4.086.901,53 EUR

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO legt der Landrat nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird zeitgleich mit dieser Vorlage versendet.

 

Die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2014 sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Unter Ziffer 4.5 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:

 

„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4 zum Erläuterungsteil) dargestellt.

 

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Nach der Ergebnisrechnung 2014 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 7.990.852,23  EUR.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Das bedeutet, dass zunächst der vorgetragene Jahresfehlbetrag auszugleichen ist.

 

Jahresüberschuss 20147.990.852,23 EUR

abzgl. vorgetragener Jahresfehlbetrag      73.645,17 EUR

Saldo:7.917.207,06  EUR

 

Bei der Aufteilung der Summe des verbliebenen  Jahresüberschusses in die Bilanzpositionen 1.1 „Allgemeine Rücklage“ und 1.3 „Ergebnisrücklage“ ist zu beachten, dass nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik die Ergebnisrücklage höchsten 25 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf.

 

Die Verwaltung einschließlich Rechnungsprüfungsamt (siehe hierzu S. 29 Erläuterungsteil zum Schlussbericht) empfiehlt, die Ergebnisrücklage auf den höchstmöglichen Betrag anzuheben. Die Rücklagenstände würden hiernach wie folgt aussehen:

 

Allgemeine Rücklage                            16.347.606,14 EUR

Ergebnisrücklage                                              4.086.901,53 EUR

Eigenkapital gesamt                                         20.434.507,67 EUR

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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