Drucksache - DrS/2015/226
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlvorschläge der Vertrauensleute und Vertreter und Vertreterinnen des bei dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig ab dem 01.04.2016 zu bildenden Ausschusses für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Harder, Frederike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.09.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtsperiode der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreterinnen und Vertreter des bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig zu bildenden Ausschusses für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts endet mit Ablauf des 31. März 2016. Gemäß § 9a Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag oder ein durch ihn bestimmter Landtagsausschuss die Vertrauensleute sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter zum 01. April 2016 neu zu wählen.
Mit Schreiben vom 16.06.2015 hat das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein den Kreis aufgefordert, gem. § 1 der Landesverordnung über die Wahl der Vertrauensleute vom 04. Juli 1994 (GVOBl. S.-H. S. 429) aus der Einwohnerschaft seines Gebietes je zwei Vertrauensleute sowie zwei Personen als Vertreterinnen oder Vertreter vorzuschlagen. Es sind jeweils eine Frau und ein Mann vorzuschlagen.
Gem. § 9a Abs. 2 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz müssen die Vorgeschlagenen Landwirte oder Forstwirte sein und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl zu den Vertrauensleuten erfüllen.
Bei der Auswahl der Vertrauensleute sind die §§ 20, 21 und 22 der Verwaltungsgerichtsordnung zu beachten.
Gem. § 28 VwGO i.V.m. § 4 AGVwGO bedürfen die Vorgeschlagenen der Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistages.
In der vergangenen Wahlperiode hatte der Kreistag kein Vorschläge für die Neuwahl der Vertrauensleute und deren Vertreterinnen und Vertreter.)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Im Verwaltungshaushalt 2005 | Haushaltsstelle: |
| Im Vermögenshaushalt 2005 | Haushaltsstelle: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderausgaben bei Haushaltsstelle: |
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| Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle: |
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