Drucksache - DrS/2015/212
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtverstöße, öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und der großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Ebert, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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21.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.09.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit längerer Zeit stehen die große kreisangehörige Stadt Norderstedt und der Kreis Segeberg in Verhandlung zur Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und der Rotlichtverstöße durch die Stadt vom Kreis. Insbesondere ging es darum, Geschwindigkeitsvorgaben zu überwachen, die rund um das Thema Lärmschutz getroffen worden sind und Rotlichtverstöße z. B. im Bereich von Schulen eigenständig zu überwachen.
Nachdem grundsätzliches Einvernehmen zwischen dem Oberbürgermeister und dem Landrat erzielt wurde, war zunächst der Wunsch einer Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung. Diese ist vom Land zurzeit nicht gewollt.
Deshalb wurde schriftlich beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten angefragt, ob eine vertragliche Lösung nach § 25 a LVwG in Betracht kommt bzw. durch das Land genehmigt würde.
Mit Schreiben vom 10.06.2015 hat das Innenministerium Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass die Aufgabenübertragung: Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen des Lärmschutzes und Überwachung der Rotlichtverstöße auf die große kreisangehörige Stadt Norderstedt im Rahmen der Experimentierklausel nach dem Landesverwaltungsgesetzt vorgesehen sei. Hierzu bedarf es noch eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt.
Das Land sieht zunächst eine Vertragsdauer von 5 Jahren vor. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist soll seitens der Stadt und des Kreises ein Erfahrungsbericht erstellt werden, der den fachlich zuständigen Ministerien für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie und für Inneres und Bundesangelegenheiten aufzeigt, inwieweit sich die Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung bewährt hat. Auf dieser Grundlage soll dann über eine weitere, befristete Übertragung von max. 5 Jahren bzw. ggf. über eine grundsätzliche Übertragung auf die große kreisangerhörige Stadt Norderstedt im Wege einer Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung entschieden werden.
Da die Stadt Norderstedt nur den Teilbereich der Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen des Lärmschutzes übernimmt und der Kreis Segeberg gemeinsam mit der Polizei weiterhin die Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen der Unfallschwerpunkte durchführt und eine Rotlichtüberwachung durch den Kreis bislang nicht innerhalb des Stadtgebietes erfolgte, sind Ausgleichszahlungen der Stadt Norderstedt an den Kreis Segeberg nicht angezeigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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