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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die SVG-Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.7.2015 den geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2014 der SVG GmbH beraten und beschlossen. Gemäß
§ 14 Abs. 4 KPG i. V. m. der Hauptsatzung ist der Prüfungsbericht dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu geben.

Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat keine über die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers hinausgehenden ergänzenden Feststellungen bezüglich des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der SVG GmbH getroffen.

 

Die Gesellschafterversammlung hat auf Basis der entsprechenden politischen Beschlüsse die Liquidierung der Gesellschaft ab dem 1.9.2015 beschlossen. Für die Prüfung des Jahresabschlusses zum operativen Rumpfjahr 1.1.2015-31.8.2015 wurde dem LRH erneut die Prüfungsgesellschaft Hanseatic Audit, Hamburg, vorgeschlagen.

 

 

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Anlagen

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