Bericht der Verwaltung - DrS/2015/178
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zu den vorläufigen Ergebnissen der Markterkundung Breitband
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Maßow, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Information ohne Beratung
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14.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In mehreren Gemeinden des Kreises Segeberg werden derzeit durch verschiedene Telekommunikations-Anbieter Glasfasernetze für Internetzugänge der nächsten Generation (NGA-Netze) errichtet. Trotz der Vielzahl von Anbietern gibt es Gemeinden oder Gemeindeteile im Kreisgebiet, in denen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern kein NGA-fähiger (≥ 30 MBit/s) Internetanschluss zur Verfügung gestellt werden wird. Der Kreis Segeberg möchte diese Gemeinden beim Ausbau eines Next Generation Access – Netzes (NGA) im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion unterstützen.
Der Kreis Segeberg hat dafür in einem ersten Schritt diese sogenannten „weißen Flecken“ der NGA-Versorgung im Rahmen einer Markterkundung verifiziert und in einigen Gemeinden des Kreises ein Marktversagen festgestellt.
Der vollständige Bericht ist beigefügt. Die Kanzlei Wirtschaftrat Recht wird die Ergebnisse in der Sitzung detailliert vorstellen und steht für Fragen zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen:
Die Angaben der einzelnen Unternehmen zum Ausbau in den abgefragten Gemeinden werden nun in einem zweiten Schritt auf ihre Belastbarkeit hin geprüft. Dafür werden die Unternehmen, die solche Ausbauabsichten erklärt haben, gebeten, ihre Aussagen anhand von Wirtschafts-, Zeit- und Zielerreichungsplänen zu konkretisieren. Die gesetzliche Frist hierfür beträgt zwei Monate.
Sollten die getroffenen Aussagen durch die nachgereichten Unterlagen nicht untermauert werden, ist für die betroffenen Gemeinden ebenfalls von einem Marktversagen auszugehen.
Die Feststellung eines Marktversagens ist für etwaige Fördermaßnahmen des Kreises, bspw. Leerohrverlegung, beihilferechtliche Voraussetzung. Erst nach Feststellung eines Marktversagens sind die vom Kreis bereitgestellten Mittel zur Leerrohrverlegung einsetzbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,8 kB
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