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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/207

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die vorliegende Kooperationsvereinbarung (Anlage) bezieht sich auf das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig Holstein vom 01.04.2008 (§ 8 Lokale Netzwerke Kinder- und Jugendschutz) und die Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) vom 22.12.2011 und des darin benannten Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG, § 3 Abs. 2). Weiterhin maßgeblich sind die Bestimmungen der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ und ihre Umsetzung im Rahmen der Fördergrundsätze des Landes Schleswig Holstein.

 

Um diese Vorgaben zu erfüllen, wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Lokalen Netzwerken Frühe Hilfen die nun vorliegende Kooperationsvereinbarung erarbeitet.

 

Auf Anregung der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Segeberg wurde die Kooperationsvereinbarung in gendergerechter Sprache abgefasst.

 

 

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Anlagen

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