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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/202

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Zukünftiger Deponiebedarf

Seit dem vergangenen Jahr beschäftigt sich das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holsteins (MELUR) verstärkt mit der Frage der zukünftigen Sicherung von Ablagerungskapazitäten auf den unterschiedlichsten Deponieklassen im Land. Eine hierzu 2014 in Auftrag (u.e.c., Berlin) gegebene Studie zur „Abschätzung des künftigen Bedarfs an Deponiekapazitäten in Schleswig-Holstein“ ergab auf der Datengrundlage von 2013 unter anderem, dass ab 2022 Kapazitäten der Deponieklasse 1 (Bauschuttdeponien) gar nicht und z.B. Kapazitäten der Deponieklasse 2 (Hausmülldeponien) nur noch im südlichen Landesteil vorhanden sein werden.

Im März 2015 erfolgte dazu beim MELUR ein Informationsaustausch zwischen eingeladenen Vertretern der zuständigen Fachbereiche der Kreisverwaltungen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖrE). Zwar wurde bei diesem Termin die aufgezeigte Problematik grundsätzlich bestätigt, im Ergebnis war aber auch keiner der anwesenden Aufgabenträger ohne weitere Absicherung bereit, bereits heute in Kapazitätsplanungen einzusteigen und dabei z.B. auch anfallende Mengen aus benachbarten Kreisen zu berücksichtigen, da einzelne öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nur innerhalb ihrer jeweiligen Kreis- bzw. Zuständigkeitsgrenzen verbindlich planen und handeln könnten. Eine vereinbarte Befragung der örE durch das MELUR zum zukünftigen regionalen Abfallaufkommen und möglichen Deponieerweiterungen mittels Fragebogen ergab dazu in der Folge  auch keine näheren bzw. vertiefenden Erkenntnisse.

 

Auch für den WZV stellt sich die Frage der Sicherstellung von Deponiekapazitäten zunächst unkritisch dar. Durch die ab dem kommenden Jahr wegfallenden Schlackenlieferungen aus Hamburg (zuletzt ca. 73.000 Mg/a) verlängert sich die theoretische Laufzeit (wie bereits berichtet) um bis zu 20 Jahre (s. unten). Zusätzlich böte sich ggf. sogar noch die Möglichkeit, das Einbauniveau  leicht zu erhöhen. Hierzu müsste jedoch eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden. Das Kosten/Nutzenverhältnis einer solchen Maßnahme wäre daher vorab noch zu prüfen.

 

Allerdings bedarf es für einen wirtschaftlichen Deponiebetrieb in Damsdorf/Tensfeld  aber auch einer gewissen Mindesteinlagerungsmenge.  Hierzu könnte für den WZV eine überregionale Kooperation oder auch eine Zusammenarbeit mit einem benachbarten privaten Deponiebetreiber sinnvoll sein. Nach ersten bilateralen Gesprächen fand auf Initiative des Verbandsvorstehers

dazu am 14. Juli auf der Deponie Damsdorf/Tensfeld ein Austausch mit den zuständigen Vertretern des MELUR (Herr Grützner, Herr Meyer) und dem Betreiber der neuen Nachbardeponie (Deponieklasse 0) Tarbek statt. Alle Beteiligten begrüßten dabei grundsätzlich die sich aus einer Kooperation ergebenen Synergieeffekte. Es wurde vereinbart, den weiteren Austausch bilateral zwischen den Deponiebetreibern aber auch auf Landesebene noch in diesem Jahr fortzusetzen. Über den weiteren Fortgang soll an dieser Stelle regelmäßig berichtet werden.

 

 

  1. Neue Deponielaufzeit

Bei einem errechneten Restvolumen Ende 2014 von ca. 398.000 m³ ergäbe sich bei einer durchschnittlichen Dichte des weiter angelieferten Abfalles von 1,5 Mg/m³ eine mögliche restliche Einbaumenge von 597.000 Mg. Bei dem bis 2014 erfahrungsgemäßen jährlichen Abfallaufkommen (hauptsächlich Schlacke aus den MVA) wäre diese Menge in 2021 erreicht worden und die Deponie verfüllt.

Dieser Zeitpunkt hat sich bekanntlich durch die neuen Entsorgungswege ab 2016 völlig geändert. Auf Grund der Reduzierung der durchschnittlichen jährlichen Einbaumenge auf 20 % verlängert sich bei unveränderten Randbedingungen die Laufzeit um das 5-fache.

 

 

  1. Zwischenlager

Nebeneffekt aus den genannten Veränderungen: Die relativ große Bewirtschaftungsfläche (Einbaufläche) hat noch länger Bestand und bietet daher auch länger die Möglichkeit zum Betrieb des Kurzzeitzwischenlagers. Sowohl SRH als auch EEW haben zwischenzeitlich einen entsprechenden Bedarf für die nächsten Jahre angemeldet. Da die die aktuelle Genehmigung zum 31.12. 2015 ausläuft, wird derzeit der BImSchG-Antrag zum Weiterbetrieb vorbereitet.

 

 

 

 

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