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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit empfiehlt dem Werkausschuss zu beschließen, den vorliegenden Prüfauftrag zu einer möglichen Veräußerung von Immobilien im Bereich Rettungsdienst (Rettungswachen) zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und dass die Planungen zum notwendigen Umbau der Rettungswache in Bad Segeberg durch die ISE vorangetrieben werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Werkausschuss hatte in seiner Sitzung am 05.12.2014 beschlossen (TOP 3.2), die Verwaltung mit der Prüfung einer möglichen Veräußerung des Immobilien-/ Liegenschaftsbestandes im Bereich Rettungsdienst zu beauftragen und das Ergebnis der Prüfung dem Werkausschuss zur Beratung vorzulegen. Momentan befinden sich folgende Rettungswachen im Eigentum des Kreises bzw. der ISE: Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg.

Eine entscheidende Verschlankung der Abstimmungsprozesse wird nicht erwartet. Denn auch das DRK müsste sich bei Investitionsmaßnahmen an den Rettungswachen zunächst mit dem Kreis Segeberg abstimmen und dann entsprechende Verhandlungen (unter Beteiligung des Kreises) mit den Kostenträgern führen. Des Weiteren handelt es sich bei der Fragestellung zum Verkauf der Rettungswachen an das DRK um eine strategische Entscheidung.

Der Kreis steht in den kommenden Jahren im Bereich Rettungsdienst vor einer Vielzahl von strategischen Entscheidungen zur Umstrukturierung der öffentlichen Einrichtung des Rettungsdienstes (vgl. Prüfbericht des RPA aus 2014). Als wesentliche zu klärende Fragestellungen sind zu nennen:

-     Art der Aufgabenerfüllung, z.B. weiterhin Submission in angepasster Form, eigenständige Durchführung oder Kooperation mit Nachbarkreis(en)?

-     Ausbau eines Leistungs- und Finanzcontrolling (aufgrund höherer Finanzverantwortung mehr Kontrolle / Einflussnahme bzw. Steuerungsmöglichkeit)?

-     Einrichtung einer Abrechnungsstelle direkt beim Kreis verbunden mit der Möglichkeit, Benutzungsentgelte direkt beim Kreis zu vereinnahmen?

-     Investitionen im Rettungsdienst durch den Kreis zu tätigen?

Der Schleswig-Holsteinische Landtag (Drucksache 18/2146 (neu)) hatte die Landesregierung mit Beschluss vom 12. September 2014 aufgefordert, in der Oktober-Tagung des Landtages schriftlich über die Pläne zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes (RDG) und den zurzeit gesehenen Novellierungsbedarf zu berichten.

Entsprechend dem von der Landesregierung erarbeiteten Papier wird u.a. dargelegt, dass „…[an] der bewährten Aufgabenträgerschaft der Kreise und kreisfreien Städte für den bodengebundenen Rettungsdienst .. festgehalten [wird]. Ebenso an den Regelungen zur Vereinbarung von Benutzungsentgelten. Auch die Regelung über die Möglichkeit der Beauftragung Dritter mit der operativen Durchführung des Rettungsdienstes bleibt bestehen. Allerdings wird die Beachtung des Wettbewerbsrechts hervorgehoben. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Gestaltung des Beauftragungsverhältnisses auf das so genannte Submissionsmodell beschränkt, also der Form der Beauftragung, bei dem der Auftrag (weiterhin) im Namen des Auftraggebers (Rettungsdienstträger) und mit Rechnungsstellung durch den Rettungsdienstträger durchgeführt wird. Nur so bleibt der kommunale Aufgabenträger in der fachlichen Informationskette und kann so das Know-how erhalten, das für die Bewältigung der Trägeraufgaben unabdingbar ist.“

Trotz bevorstehender Novellierung des Rettungsdienstgesetzes wird sich hinsichtlich der Verantwortung für die Durchführung des Rettungsdienstes insbesondere der Finanzverantwortung keine Änderungen ergeben (Funktionsgarantie für das Rettungsdienstsystem). Daher muss sich der Kreis in den kommenden Jahren mit den o.g. Fragestellungen beschäftigen. Verwaltungsseitig wird empfohlen, eine strategische Entscheidung (hier: Verkauf Rettungswachen) nicht vorzuziehen, die den späteren Entscheidungen widerspricht und ggf. dann wieder zurückgenommen werden muss. Die abschließende Entscheidungsfindung sollte daher zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit den anderen strategischen Fragestellungen stattfinden.

Momentan ergibt sich ein dringend notwendiger Umbaubedarf an der Rettungswache in Bad Segeberg. Die Anzahl der Mitarbeiter ist in den letzten Jahren überproportional gestiegen, so dass deutlich mehr Platz (gerade an Ruheräumen) benötigt wird. Erschwerend ist jetzt hinzugekommen, dass die bisherigen Umkleideräume (Container an der Rückseite des Gebäudes) nicht mehr nutzbar sind, so dass eine Verlagerung in die Waschhalle erfolgte. Hinsichtlich des Umbaus hat es bereits mehrere Gespräche zwischen dem Kreis, dem DRK und den Kostenträgern unter Beteiligung der ISE gegeben. Der Planungsstand ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Um möglichst schnell wieder vernünftige Arbeitszustände auf der Rettungswache herzustellen, sollten die Planungen der ISE vorangetrieben und mit entsprechender Priorität verfolgt werden.

Die Kosten für die von den Kostenträgern genehmigte Baumaßnahme werden indirekt über die Benutzungsentgelte refinanziert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 127 11 00 (Rettungsdienst)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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